Baugebiet "Hohes Feld": Stadt will Grundstücke passend machen

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Bis am "Hohen Feld" Häuser stehen, wird es wohl noch etwas dauern. Symbolfoto: pixabay
Bis am "Hohen Feld" Häuser stehen, wird es wohl noch etwas dauern. Symbolfoto: pixabay | Foto: Pixabay

Gifhorn. Damit das Baugebiet "Hohes Feld" voran kommt, will die Stadt Gifhorn nun eine Zwangsmaßnahme einleiten. Mit einer sogenannten "Umlegung" sollen die dortigen Grundstücke so neu zugeschnitten werden, dass das Projekt gebaut werden kann. Mit dem Thema beschäftigt sich der städtische Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt am Montag.


Mit dem Bebauungsplan „Hohes Feld“ soll ein neues Wohngebiet und eine Kindertagesstätte ermöglicht werden, um dem sehr hohen Bedarf an Baugrundstücken für Ein- und auch Mehrfamilienhäuser in der Stadt Gifhorn Rechnung zu tragen. Jedochsei es der Stadt und der mit der Grundstücksentwicklung und Erschließung beauftragten GEG bisher nicht gelungen, im Bereich des Bebauungsplanes alle Schlüsselgrundstücke für die Planrealisierung zu erwerben. "Da sich eine vollständige privatrechtliche Einigung weiterhin sehr schwierig gestaltet und daher kurzfristig nicht zu erwarten ist, aber an der zügigen Planrealisierung ein großes öffentliches Interesse besteht, ist die Einleitung eines Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des Baugesetzbuches unerlässlich", so die Verwaltung.

"Eigentumsverhältnisse anpassen"


Ziel des Umlegungsverfahrens ist es, mit bodenordnerischen Maßnahmen eine bestmögliche Erschließung sowie optimal gelegene und zugeschnittene Baugrundstücke zu erhalten, damit diese sofort bebaubar werden. Wenn Grundstücke unzweckmäßig zugeschnitten sind oder wenn es sich um mehrere Grundstückseigentümer handelt, ist eine Bodenordnung sinnvoll. Das heißt, die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken werden so geändert, dass die Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes bebaut oder auf sonstige Weise genutzt werden können. Ist dies auf freiwilliger Basis nicht zu erreichen, kann ein rechtlich geordnetes Verfahren, die Umlegung, eingeleitet werden.

Bei einer Umlegung werden bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dabei darf aber die Substanz des Grundeigentums grundsätzlich nicht vermindert werden. Das heißt, wird etwas abgetrennt, muss es an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Ausschuss muss gebildet werden


Für die Durchführung ist ein Umlegungsausschusses erforderlich. Dieser setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen, von denen einer die Befähigung zum Richteramt haben muss. Auch Ratsmitglieder sind vertreten. Ob das Verfahren eingeleitet wird, entscheidet der Rat in seiner nächsten Sitzung.


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