Hankensbüttel. Der Insolvenzverwalter des Unternehmens "Hermann von Rautenkranz, Internationale Tiefbohr GmbH & Co. KG" hat die bergrechtliche Bewilligung „Bockel-Hankensbüttel I - Verkleinerung" zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen jetzt vorzeitig an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zurückgegeben. Darüber informiert das LBEG in einer Pressemeldung. Da kein Interesse an einer Übernahme durch anderweitige Unternehmen der Erdölbranche bestand habe, beantragte der Insolvenzverwalter die Aufhebung der Bergbauberechtigung.
Die Bewilligung war zum 1. September 2016 erteilt worden und hatte ursprünglich eine Laufzeit bis zum 30. November 2026. In dem vormalig etwa ein Quadratkilometer großen Bewilligungsfeld, das sich in der Gemeinde Hankensbüttel am Ostrand der Ortschaft befand, wird seit 2020 kein Erdöl mehr gefördert.
Aufhebung jetzt wirksam
Die Aufhebung des Bewilligungsfeldes wurde gemäß Bundesberggesetz im November dieses Jahres beantragt. Mit der beantragten Bekanntgabe im Niedersächsischen Ministerialblatt wird die Aufhebung nun wirksam.
Bei einer bergrechtlichen Bewilligung handelt es sich lediglich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet während eines bestimmten Zeitraums einen Rohstoff - hier Kohlenwasserstoffe - aufsuchen und gewinnen zu dürfen, so das LBEG zu den Hintergründen. Für technische Maßnahmen und damit den konkreten Aufsuchungs- beziehungsweise Gewinnungshandlungen müssen entsprechend dem Bundesberggesetz weitere Anträge - sogenannte Betriebspläne - beantragt und in weiteren Verfahren zugelassen werden.