Bernsteinsee Grundbesitz GmbH scheitert vor dem Amtsgericht


Amtsgericht Gifhorn. Symbolbild: Sandra Zecchino
Amtsgericht Gifhorn. Symbolbild: Sandra Zecchino | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Wie die B.I.G. heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, ist ein Antrag der Bernstein Grundbesitz GmbH auf einstweiligen Rechtschutz vor dem Amtsgericht Gifhorn gescheitert. Gegenstand des verfahrens war nach Angeben der B.I.G. eine Pressemitteilung der Gruppe. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung der B.I.G. ungekürzt und unkommentiert.


Die Bernsteinsee Grundbesitz GmbH ist in einem Eilverfahren vor dem Amtsgericht Gifhorn gescheitert, eine einstweilige Anordnung zur Unterlassung gegen Teile unserer Pressemitteilung „Ab sofort kein Erstwohnsitz in den Sassenburger Ferienhausgebieten anmeldebar“ vom 19.08.2017 durchzusetzen. Das Verfahren wurde von der Bernsteinsee Grundbesitz GmbH angestrebt, weil die B.I.G.-Sassenburg und deren verantwortlicher Sprecher Andreas Kautzsch einer anwaltlichen Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung nicht nachgekommen sind. Darüber hinaus wurde sogar eine Strafanzeige gegen uns gestellt.

Das Verfahren hat die Grundsätze der B.I.G.-Sassenburg gestärkt, mutig und offen Dinge direkt anzusprechen und mit scharf abgegrenztem Profil Position zu beziehen. Wir trauen uns, im Gegensatz zu den anderen politischen Kräften in der Gemeinde Sassenburg, auch brisante Themen in die öffentliche Diskussion zu stellen. Wir können gut damit umgehen, dass sich dadurch ab und zu jemand „auf den Schlips getreten fühlt“ und wie in diesem Vorgang völlig überregiert.

Trotz öffentlicher Bekundungen zur grundsätzlichen Gesprächsbereitschaft, blieben unsere Angebote Richtung Bernsteinsee zu Gesprächen auf Augenhöhe bisher unbeantwortet. Dies war auch in der Vergangenheit und unabhängig von diesem Gerichtsverfahren bereits der Fall, wo zum Beispiel mehrere Anfragen zur Gestaltung der Wasserpreise ebenfalls ohne jegliche Reaktion blieben. Unsere Gesprächsbereitschaft besteht weiterhin!


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