Beschlagnahmte Hunde in Brome: Halter bekommen Tiere nicht zurück

Anfang November beschlagnahmten Veterinäramt und Polizei mehrere Hunde, die mutmaßlich unter tierschutz- und artwidrigen Umständen gehalten wurden. Nun gibt es ein erstes Urteil zu dem Fall.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Gifhorn. Im Fall der im November 2025 sichergestellten Hunde aus dem Landkreis Gifhorn hat das Verwaltungsgericht Braunschweig eine Entscheidung getroffen. Wie das Gericht mit Beschluss vom 17. Februar mitteilte, bleibt die Wegnahme der insgesamt 68 Tiere rechtmäßig. Der Eilantrag der Halter, mit dem die Herausgabe der Hunde erwirkt werden sollte, wurde abgelehnt.



Wie eine Sprecherin des Gerichts auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilte, handele es sich hierbei um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, bei dem ohne mündliche Verhandlung über die sofortige Fortnahme und Unterbringung der Tiere entschieden worden sei. Die Halter hätten demnach das Ziel verfolgt, die Tiere bereits während des laufenden Klageverfahrens gegen den Landkreis zurückzuerhalten. Nach Auswertung der umfangreichen Aktenlage habe das Gericht dies jedoch abgelehnt, da die Haltungsbedingungen für die 68 Hunde – einer davon war erst zeitverzögert gefunden worden – im Ergebnis zu schlecht gewesen seien. Damit verbleiben die Hunde vorerst in der Obhut der Tierheime, wobei gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden könne.

Behörden sprechen von desolaten Zuständen


Die 28 Seiten lange Urteilsbegründung (liegt der Redaktion vor) zeichnet ein grausames Bild von gravierenden Mängeln in der Haltung und Versorgung der Tiere. Laut den gerichtlichen Feststellungen stießen die Beamten bei der Durchsuchung des Anwesens im November des vergangenen Jahres auf Zustände, die eine sofortige Inobhutnahme unumgänglich machten. In den Wohnräumen habe demnach ein massiver Geruch nach Fäkalien und Ammoniak geherrscht und die Böden seien großflächig mit Urin und Kot bedeckt gewesen. In dieser Umgebung wurden 68 Hunde verschiedener Rassen gehalten, darunter zahlreiche Welpen, für die zum Zeitpunkt der Kontrolle weder Trinkwasser noch Futter bereitgestanden hätte. Laut den Berichten der Veterinäre und Beamten seien die hygienischen Zustände in den Wohn- und Zuchträumen desolat gewesen.

Medizinische Notfälle und isolierte Tiere


Im Urteil werden die Zustände, wie sie die Behörden vorgefunden haben, detailliert dargestellt. So sei ein Neufundländer mit extrem verfilztem Fell aufgefunden worden, unter dem die Haut bereits entzündete Stellen aufwies. Bei mehreren Golden-Retriever-Hündinnen, die offensichtlich zur Zucht eingesetzt worden waren, hätten die Tierärzte entzündetes Gesäuge, massiven Parasitenbefall und einen Zustand hochgradiger Abmagerung festgestellt. Ein besonders schwerwiegender Fall betraf eine Rhodesian-Ridgeback-Hündin, die in einem nur etwa sechs Quadratmeter großen, völlig verdunkelten Verschlag hinter einem Einbauschrank isoliert gewesen sein soll. Das Tier war laut Gutachten nicht nur ausgemergelt, sondern auch klinisch dehydriert.

Massive Überbelegung in den Wohnräumen


Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass sich allein im sogenannten Kaminzimmer 16 Hunde gleichzeitig aufgehalten hätten. In einem weiteren Zimmer habe man 14 Hunde vorgefunden, während in einem angrenzenden Raum 11 Tiere untergebracht gewesen seien. Weitere Gruppen von jeweils sieben und acht Hunden seien auf andere Zimmer verteilt gewesen. Zusätzlich zu diesen Gruppenhaltungen stießen die Beamten auf isolierte Tiere in Funktionsräumen: Neben den Welpen im Badezimmer und der Hündin hinter dem Einbauschrank seien auch in der Küche, im Flur und im Heizungskeller weitere Hunde ohne ausreichende Bewegungsfreiheit und teils ohne Tageslicht entdeckt worden.

Welpen in nassen Wurfkisten ohne Tageslicht


Auch die Situation der Jungtiere wird im Urteil detailliert beschrieben. Zwei Golden-Retriever-Hündinnen mit jeweils acht Welpen seien demnach ohne Zugang zu Wasser oder Futter in nassen, verdreckten Wurfkisten aufgefunden worden. Eine Zwergpudelhündin sei mit ihren drei Welpen in einer Transportbox eingesperrt gewesen. Weitere Welpen seien in einem fensterlosen Badezimmer sowie in dunklen Kellerräumen ohne Tageslicht entdeckt worden. Diese Tiere hätten inmitten ihrer eigenen Ausscheidungen gelebt und aufgrund der fehlenden Reize bereits Anzeichen von Apathie gezeigt. Viele Hunde hätten zudem Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und seien verängstigt und verstört gewesen.

Halter sprechen von einer „Momentaufnahme“


Die Halter traten diesen Vorwürfen im Verfahren entgegen und ließen über ihre Rechtsanwältin erklären, dass es sich bei den Zuständen um eine „Momentaufnahme“ gehandelt habe. Man sei am Tag der Durchsuchung gerade mit Reinigungsarbeiten beschäftigt gewesen, weshalb die Hunde kurzzeitig in ungesäuberten Bereichen verweilen mussten. Den Vorwurf der Tierquälerei wiesen sie zurück. Zur isolierten Ridgeback-Hündin gaben sie an, die Trennung sei zum Schutz des Tieres während der Läufigkeit erfolgt und keineswegs dauerhaft gewesen. Auch die gesundheitlichen Mängel seien entweder nicht so gravierend gewesen oder hätten sich bereits in Behandlung befunden.

Gericht wertet Erklärungen als Schutzbehauptungen


Das Gericht wertete diese Erklärungen jedoch als Schutzbehauptungen. In der Urteilsbegründung wird klargestellt, dass die festgestellten Leiden der Tiere – insbesondere die chronische Abmagerung, die lebensbedrohliche Blutarmut und die fortgeschrittenen Entzündungen – nicht durch ein kurzzeitiges Reinigungsversäumnis zu erklären seien.

Da die Halter bereits seit 2014 immer wieder wegen ähnlicher Vorwürfe aufgefallen waren und zudem keine Erlaubnis für eine gewerbliche Hundezucht vorlag, sah das Gericht keine Grundlage für eine Rückgabe der Tiere. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; den Haltern steht der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.

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