Bierdose statt Laptop: Zwei Betrugsfälle beim Onlinehandel

Die Polizeiinspektion Gifhorn ermittelt in zwei Fällen nach Onlinekäufen über Verkaufsplattformen. Ein Käufer erhielt keine Ware, ein anderer statt eines Laptops eine Bierdose.

Die Polizei Gifhorn ermittelt wegen zwei Betrugsfällen beim Onlinehandel (Symbolbild).
Die Polizei Gifhorn ermittelt wegen zwei Betrugsfällen beim Onlinehandel (Symbolbild). | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Mehr regionalHeute.de bei Google sehen?

Jetzt als bevorzugte Quelle festlegen

Gifhorn. Die Polizeiinspektion Gifhorn ermittelt aktuell in zwei Betrugsfällen beim Onlinehandel. In beiden Fällen hatten Personen aus dem Landkreis Gifhorn Waren über verschiedene Verkaufsplattformen gekauft, wie die Polizei mitteilt.



Im ersten Fall kontaktierte ein Käufer über eine Verkaufsplattform einen Anbieter, der ein Objektiv verkaufen wollte. Beide einigten sich auf einen Kaufpreis von 270 Euro. Der Käufer überwies das Geld über einen Bezahldienst und wählte dabei eine Zahlungsoption ohne Käuferschutz. Nach der Zahlung brach der Kontakt zum Anbieter ab, das Objektiv erhielt der Käufer nicht.

Laptopkauf endet mit Bierdose


Ein Mann kaufte in einem weiteren Fall über eine Verkaufsplattform einen angebotenen Laptop. Nach dem Versand erhielt er nach Angaben der Polizei jedoch nicht das bestellte Gerät, sondern eine Bierdose. Weil er eine Zahlungsart mit Käuferschutz genutzt hatte, entstand ihm zumindest kein wirtschaftlicher Schaden.

Die Polizei rät, beim Onlinekauf sichere Zahlungsarten zu wählen und besonders bei unbekannten Verkäufern nicht auf Käuferschutz zu verzichten. Zahlungsoptionen, die ausschließlich für Überweisungen zwischen Freunden oder Bekannten vorgesehen sind, sollten nicht für Warenkäufe genutzt werden. Empfehlenswert seien die Bezahlfunktionen der jeweiligen Verkaufsplattform oder der Kauf auf Rechnung.

Vor einer Zahlung sollten Käufer sich über Bedingungen und Fristen des Käuferschutzes informieren, da dieser nicht automatisch für jede Transaktion gelte. Die Polizei rät außerdem zur Vorsicht, wenn Verkäufer auf Zahlungen außerhalb der Plattform drängen oder nur ungesicherte Zahlungsarten akzeptieren. Angebote, Nachrichtenverläufe und Zahlungsbelege sollten gesichert werden. Wird Ware nicht geliefert oder entspricht sie nicht der Bestellung, sollten Betroffene sich umgehend an Verkaufsplattform und Bezahldienst wenden sowie den Vorfall bei der Polizei anzeigen.

Themen zu diesem Artikel


Polizei