Bundesteilhabegesetz: AfD befürchtet ein "Bürokratiemonster"


Frank Lange aus der Kreistagsfraktion der AfD mit dem Infomaterial zum Bundesteilhabegesetz. Fotos: AfD
Frank Lange aus der Kreistagsfraktion der AfD mit dem Infomaterial zum Bundesteilhabegesetz. Fotos: AfD

Gifhorn. Am 2. Oktober fand auf Einladung der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Kreistages und der betroffenen Interessenverbände zum BTHG (Bundesteilhabegesetz) statt. Das berichtet die AfD Kreistagsfraktion, die ein Bürokratiemonster auf den Kreis Gifhorn zukommen sieht.


Das BTHG werde vom zuständigen Kreisrat Rolf Amelsberg selbst als größte Veränderung in der Sozialgesetzgebung seit Hartz IV benannt. Die Referentin des Vereins Umsetzungsunterstützung des deutschen Vereins aus Berlin habe "von dem komplexesten Gesetz, das sie in ihrer langjährigen Berufspraxis als Juristin jemals erlebt hätte". Herr Langer vom Landessozialamt habe von "einer hohen Wahrscheinlichkeit" gesprochen, dass gewisse Dinge bis zum Jahresende noch geregelt würden und dass es bereits eine Herausforderung sei, welche Ausführung des Gesetzes derzeit überhaupt gültig sei.

Frist läuft am 17. Dezember ab


Die vorletzte Umsetzungsstufe des Gesetzes tritt nun zum 1. Januar 2020 in Kraft und bis jetzt habe die Landesregierung in Hannover keine verbindliche Gesetzgebung hierfür erlassen, so die AfD. Mehrere hundert Verträge sein bis Ende des Jahres neu für die betroffenen Personen zu bearbeiten, die Frist laufe hierfür bis zum 17. Dezember ab, wie die zuständige Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung Christina Branka den erstaunten und betroffenen Interessenverbänden verkündet habe. Allein der Antragsbogen umfasse 59 Seiten. "Wer soll diesen Bogen wann und in welcher Zeit ausfüllen", fragt sich der haushaltpolitische Sprecher der AfD Kreistagsfraktion Frank Lange.

"Die Umsetzung des BTHG führt zu einem Bürokratiemonster zu dem es bis heute keine oder völlig unzureichende verbindliche Regelungen seitens der Landesregierung gibt. Es zeigt wie schlecht wir zurzeit von oben regiert werden. Die Kreisverwaltung muss diese Aufgabe umsetzen ohne exakte Vorgaben", so Lange weiter. Der dafür erforderliche Personalbedarf sei erheblich, von mehr als zehn Stellen sei die Rede und eine Gegenfinanzierung von der Landesregierung nur unzureichend. Bei den Haushalts- und Personalberatungen zum Haushaltsjahr 2020 werde es also in anderen Bereichen zu Einbußen kommen müssen oder die Kreisumlage, müsse zu Lasten der Gemeinden erhöht werden, so das abschließende Fazit von Frank Lange.


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