CDU: Kindertagespflege bei Beitragsfreiheit gleichstellen


Symbolfoto: Sandra Zecchino
Symbolfoto: Sandra Zecchino | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Ab 1. August 2018 sollen Eltern von Kindern zwischen drei uns sechs Jahren einen Anspruch auf kostenfreie Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten haben, berichtet die CDU Fraktion im Gifhorner Kreistag. Die private Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege ist hingegen von den Eltern zu zahlen.


Diese Ungleichbehandlung will die CDU-Fraktion im Landkreis Gifhorn beseitigen. Die betroffenen Eltern sollen die gleiche Beitragsfreistellung erhalten, wie Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten betreut werden. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern hat sie einen entsprechenden Antrag in den Jugendhilfeausschuss eingebracht.

“Die Benachteiligung der Eltern, die ihre Kinder von Tagespflegepersonen betreuen lassen, ist nicht nachvollziehbar und kann nicht hingenommen werden,” erläutert CDU-Fraktionsvorsitzende Telse Dirksmeyer-Vielhauer. “Die private Kindestagespflege ist für die Eltern im Landkreis ein wichtiger Bestandteil zur Sicherstellung der Kinderbetreuung.

Auch nach der erfolgten Einigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden besteht die Benachteiligung weiterhin. Die Nachbesserung betrifft nur Fälle, in denen Eltern gezwungen sind die private Tagespflege in Anspruch zu nehmen, weil die Kommunen nicht genügend Betreuungsplätze in Kindertagesstätten zu Verfügung stellen können. Nur unter dieser Voraussetzung sollen die Gebühren auch für die Tagespflege abgeschafft werden. Eltern habe aber häufig andere Gründe, ihre Kinder von Tagespflegekräften betreuen zu lassen. Insbesondere die meist viel großer Flexibilität ist ein entscheidener Aspekt.

Sollte die Gesetzeslage vom Land angepasst werden, soll der Landkreis die beantragte Finanzierung einstellen.


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