Dauercamper wollte Nachbarn Messer in den Bauch rammen


Angeblich soll der Angeklagte das Opfer bereits mit eventueller Tötungsabsicht aufgesucht haben. Symbolfoto: Alexander Panknin
Angeblich soll der Angeklagte das Opfer bereits mit eventueller Tötungsabsicht aufgesucht haben. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Hildesheim/Gifhorn. Am 11. Februar beginnt vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen einen 72-jährigen Gifhorner. Ihm wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Das teilt das Landgericht Hildesheim mit.


Der Angeklagte soll seit Jahren ganzjährig auf einer Parzelle eines Campingplatzes in Gifhorn gelebt haben. Etwa im Juni des Jahres 2018 habe er sich mit einem weiteren 56-jährigen Bewohner des Campingplatzes zerstritten. Der Streit habe sich zugespitzt, weil der Angeklagte die Reifen des Fahrrads des 56-Jährigen mehrfach zerstochen haben soll, wobei der 56-Jährige den Angeklagten als Täter durch Aufnahmen einer sogenannten Wildkamera überführt haben soll. Nachdem der 56-Jährige diese Aufnahmen den übrigen Bewohnern des Campingplatzes und der Platzleitung zur Warnung vor dem Angeklagten vorgespielt haben soll, soll der Angeklagte um seine Parzelle gefürchtet haben. Da der Angeklagte davon ausging, dass der 56-Jährige das Video auch im Internet veröffentlicht habe, befürchtete er auch Schwierigkeiten, in der Umgebung einen neuen Platz zu finden.

Jagdmesser mit 15-Zentimeter-Klinge


Deswegen soll er sich am Tattag entschlossen haben, den 56-jährigen in dessen Haus auf einer Parzelle des Campingplatzes aufzusuchen und wegen des Videos zur Rede zu stellen. Bereits jetzt soll er vorgehabt haben, den 56-jährigen mit einem verdeckt mitgeführten Jagdmesser (Klingenlänge 15 Zentimeter) zu töten, falls das Gespräch nicht in seinem Sinne verlaufen würde.

Nachdem der 56-jährige Mann abgestritten habe, das Video veröffentlicht zu haben, soll er den Angeklagten aufgefordert haben, sein Haus zu verlassen. Nunmehr soll der Angeklagte mit gezogenem Messer schreiend auf den hiervon völlig überraschten Mann zugestürzt sein und versucht haben, diesem das Messer in den Bauch zu rammen. Aufgrund von Abwehrbewegungen des 56-jährigen soll nur eine oberflächliche, nicht lebensgefährliche Verletzung am Bauch verursacht worden sein. Dem 56-Jährigen soll es dann gelungen sein, den Angeklagten aus dem Haus zu drängen und die Tür zu schließen.

Aus Frust Haustür und Fahrrad beschädigt


Nachdem der Angeklagte festgestellt habe, dass er seinen Plan nicht mehr in die Tat umsetzen könne, soll er aus Verärgerung noch auf die Haustür sowie erneut die Reifen des Fahrrads des 56-Jährigen eingestochen haben und dann weggelaufen sein.

Der Angeklagte wurde noch am 13.August 2018 festgenommen. Er befindet sich in Untersuchungshaft.


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