Der Landkreis bekommt einen neuen Generalverkehrsplan


Die Straßen im Landkreis kommen auf den Prüfstand. Foto: Archiv/Alexander Dontscheff
Die Straßen im Landkreis kommen auf den Prüfstand. Foto: Archiv/Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn hat letztmalig im Jahr 1995 einen Generalverkehrsplan in Auftrag gegeben. Nunmehr hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16. Oktober eine Neuauflage des Generalverkehrsplanes beschlossen. Das teilt der Landkreis mit.


„Der Generalverkehrsplan ist eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die zukünftigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Landkreis Gifhorn. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, den Generalverkehrsplan für zukünftige Vorhaben wieder aufzugreifen und nach nunmehr 25 Jahren fortzuschreiben“, unterstreicht Landrat Dr. Andreas Ebel.

Umfangreiche Analyse


Zur Erstellung des Generalverkehrsplanes ist zunächst eine umfangreiche Verkehrsanalyse, das heißt eine umfassende Bestandsaufnahme sowie eine Analyse des gegenwärtigen Verkehrsgeschehens und seiner Einflussfaktoren vorzunehmen. Als notwendige Basis werden hierzu Verkehrszählungen auf den Kreisstraßen durchgeführt. Weitere Grundlage für die Aufstellung des Generalverkehrsplanes sind verlässliche Daten der Einwohner- und Mobilitätsstatistik. Aus diesen Daten lassen sich Prognosen erstellen, die zukünftige Entwicklungen aufzeigen können. Das gesamte Datenmaterial ist anschließend einer detaillierten Auswertung und Analyse zu unterziehen. Dadurch erhält der Landkreis Gifhorn ein zuverlässiges Bild der Struktur des täglichen Verkehrsgeschehens im Kreisgebiet. Der Generalverkehrsplan dient damit als wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage.

So können mit Hilfe der neuen Daten

  • die zu erwartenden Verkehrsbelastungen im Kreisstraßennetz,

  • die Wirkungen des geplanten Neubaus der A 39 und Ausbaus der B 4 und

  • die Wirkungen möglicher Maßnahmen im Kreisstraßennetz


detailliert ermittelt und anschaulich dargestellt werden.

Anhand der Prognosebelastungen, die Verkehrswerte für jeden einzelnen Kreisstraßenabschnitt liefern, können Aussagen

  • zum Ausbaubedarf des Straßenabschnitts,

  • zum Bedarf von Radverkehrsanlagen,

  • zur Leistungsfähigkeit und zum Ausbaubedarf von Knotenpunkten und

  • zur Ausweisung angrenzender Flächen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren


abgeleitet werden.

Darüber hinaus können mit Hilfe des Prognosemodells – auch im geplanten Straßennetz mit A 39 und B 4 – für jeden Straßenabschnitt die Verkehrsbeziehungen ausgewertet werden, um etwa die Funktion des Straßenabschnitts nach dem Straßen- und Wegegesetz beurteilen zu können. Hier ist auf das Abstufungsprogramm der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Zuge des Neubaus der A 39 und des Ausbaus der B 4 hinzuweisen.

Unfalldaten werden ausgewertet


Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung werden weiterhin die Unfalldaten ausgewertet und Maßnahmen für problematische Knotenpunkte bzw. Unfallhäufungsstellen erarbeitet. Auch hierfür sind die aus den Prognosebelastungen ableitbaren Verkehrsströme von großer Bedeutung. Zudem erfolgt eine überschlägige Ermittlung der Lärmimmissionen für ausgewählte Ortsdurchfahrten.

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