E-Scooter-Fahrer kontrolliert - Strafanzeigen in zwei Fällen

Die Roller gelten als Kraftfahrzeuge und benötigen einen Versicherungsschutz.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. In zwei Fällen hat die Gifhorner Polizei in dieser Woche E-Scooter-Fahrer erwischt, deren Versicherungsschutz abgelaufen war. In einem Fall kam noch ein weiteres Delikt hinzu. Das berichtet die Polizei in einer Pressemeldung.



Zwei Beamte der Verfügungseinheit der Polizei Gifhorn fuhren am Dienstag dieser Woche im Rahmen der Streife auf der Braunschweiger Straße in Gifhorn. Gegen 14 Uhr wurden sie dabei auf einen E-Scooter aufmerksam. An diesem war ein Versicherungsnachweis in schwarzer Schrift angebracht, dieser folglich nicht mehr gültig.

Alkoholgeruch in der Atemluft


Die Beamten stoppten die Fahrt und kontrollierten den Fahrer. Dabei nahmen sie Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes wahr. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 0,72 Promille. Neben dem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz muss sich der Mann also auch einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen.

In der Nacht auf den heutigen Donnerstag wurden Beamte aus dem Einsatz- und Streifendienst der Polizei Gifhorn, ebenfalls auf der Braunschweiger Straße, auf einen anderen E-Scooter aufmerksam. An diesem war kein Nachweis der Versicherung angebracht. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 23-jährige Fahrer an, einen gültigen Versicherungsschutz zu besitzen. Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab jedoch, dass der Versicherungsschutz bereits abgelaufen war. Auch dieser Mann muss sich einem Strafverfahren stellen.

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge


E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, um mit ihnen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, stellt die Polizei klar. Für das Versicherungsjahr 2024/2025 haben die entsprechenden Kennzeichen eine blaue Schrift. Ein Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März und endet am letzten Tag des Februars im Folgejahr. Die Versicherungen können jedoch auch unterjährig abgeschlossen werden. In Sachen Alkoholkonsum gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer.


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