E-Scooter-Verleih startet am Freitag in Gifhorn

Für die Nutzung der Roller gibt es einiges zu beachten. Beispielsweise ist das Fahren damit in der Fußgängerzone nicht gestattet.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Gifhorn. Mit dem E-Scooter schnell von A nach B rollen – das ist ab Freitag, 2. Juli, erstmals auch in Gifhorn möglich. Der E-Scooter-Sharing-Dienst Bolt stationiert seine mintgrünen E-Scooter nach Braunschweig und Wolfsburg jetzt auch in Gifhorn. Die Stadt Gifhorn informiert in einer Pressemitteilung darüber, was künftige Nutzer des Angebotes bei ihren Fahrten im Stadtgebiet beachten müssen. So gibt es beispielsweise in der Fußgängerzone sogar "Verbotszonen" für die kleinen Elektroflitzer.


Das Gebiet, in dem die E-Scooter gefahren werden dürfen, umfasst einen Großteil des Stadtgebietes sowie die Bahnhöfe Gifhorn und Gifhorn Stadt. „Ein E-Scooter-Verleih passt sehr gut zu den Zielen einer zukunftsorientierten Mobilität, die sich Gifhorn mit dem Leitbild Mobilität gesetzt hat“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich. „Mikromobilitätslösungen wie die E-Scooter haben das Potenzial, auf kurzen Distanzen das Auto zu ersetzen und können den öffentlichen Nahverkehr auf der ersten und letzten Miele ergänzen. Deshalb freuen wir uns, dass das Angebot nun an beiden Gifhorner Bahnhöfen zur Verfügung steht.“

100 Fahrzeuge stehen zur Verfügung


Insgesamt ist ein Angebot von 100 Fahrzeugen nutzbar. „Alle dicht besiedelten Gebiete mit geringer Entfernung zur Innenstadt und zu den Bahnhöfen sind damit abgedeckt“, sagt Oliver Bley, Verkehrsplaner der Stadt.

Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss jedoch einige Regeln beachten, damit das Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel auch möglichst konfliktfrei funktioniert. Den gesetzlichen Rahmen für die Nutzung der E-Scooter bilden die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die sogenannte Elektrokleinstfahrzeugverordnung (eKFV). Wichtig zu wissen: E-Scooter dürfen nur auf eigenen Radverkehrsflächen fahren, also Radwegen oder Radfahrstreifen. Sind diese nicht vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege sind für E-Scooter tabu, auch die, die für den Radverkehr freigegeben sind.

"Sperrgebiete" für Elektroroller


Diese Einschränkung gilt auch für die Fußgängerzone, die gerade probeweise für den Radverkehr geöffnet wurde. „Trotz der Freigabe für den Radverkehr ist das Fahren mit E-Scootern verboten. Es ist uns ganz wichtig, darauf noch einmal besonders hinzuweisen“, sagt Matthias Nerlich. Stadtverwaltung und Betreiber haben sich außerdem darauf festgelegt, dass in der Fußgängerzone keine E-Scooter abgestellt werden dürfen. Parkverbotszonen gibt es außerdem rund um den Schlosssee und in anderen Grünflächen. Diese Zonen sind auch in der Buchungs-App hinterlegt.

Für Hinweise zu den E-Scootern von Bolt, zum Beispiel bei Problemen in den betrieblichen Abläufen, steht der Anbieter unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Tel. 030 – 568 373 989, E-Mail: rentals-germany@bolt.eu


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