Eichenspinnerbefall in Brome - AfD fordert Sofortmaßnahmen


Vom Eichenprozessionspinner kann eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Foto: Archiv/Sandra Zecchino
Vom Eichenprozessionspinner kann eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Foto: Archiv/Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Landkreis. Die AfD hat einen Antrag in den Gesundheitsausschuss und Kreistag eingebracht, um dieses Jahr noch Sofortmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Gemeinde Brome vor dem sogenannten Eichenprozessionspinner einzuleiten und für das nächste Jahr einen fertigen Aktionsplan zu haben. Das teilt die AfD in einer Pressemitteilung mit.


Dass der Eichenprozessionspinner erhebliche Gesundheitskrisen für den Menschen berge, sei allgemein bekannt. Anrufe bei verschiedenen Landkreisabteilungen hätten keine klare Zuständigkeit für das Problem aus Sicht der AfD ergeben. Es könne nicht sein, dass die Bevölkerung hier im ländlichen Raum abseits der Kreisstadt in Stich gelassen werdn, so Torsten Heilmann, der Umweltpolitische Sprecher der AfD-Kreistagsfraktion. Er wohne in Rühen und sei von zahlreichen Bürgern angesprochen worden. "Mein Telefon steht nicht mehr still", so Heilmann. Ein Vertrösten auf das nächste Jahr sei ein Unding. Andere Landkreise wie Peine seien da viel aktiver und schneller. Die Gesundheit der Menschen müsse Vorrang vor den Umweltschutz haben, es müsse endlich zur Entideologisierung des selbigen kommen, so der Arzt und Fraktionsvorsitzende Stefan Marzischewksi-Drewes.

Die AfD-Fraktion beantragt, in der von Eichenprozesssionspinnern stark befallenen Region unverzüglich Sofortmaßnahmen einzuleiten, wie etwa das Absaugen der Nester. Außerdem solle klar festgelegt werden, welche Abteilung der Kreisverwaltung für die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners federführend zuständig sei. Die AfD schlägt hierfür das Gesundheitsamt vor. Ein Aktionsplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionspinners im Landkreis für das Jahr 2019 soll bis spätestens zur Kreistagssitzung im Dezember 2018 zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Kosten dafür seien im Haushalt 2019 einzuplanen.


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