Wittingen. Ab dem 23. Mai steht ein Mann aus Wittingen vor dem Landgericht Hildesheim. Dem 33-Jährigen wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Wie das Landgericht mitteilt, wollte der Mann die Mutter seines Sohnes töten, um diesen von ihrem Einfluss zu befreien.
Der Beschuldigte soll am 5. Januar unter dem akuten Einfluss einer paranoid-halluzinatorischen Psychose zunächst versucht haben, seinen sechsjährigen Sohn dem „Einfluss des Teufels", den er in seiner Ehefrau erblickte, zu entziehen, indem er ihn unter anderem im Garten auf den Boden gedrückt und später im Badezimmer der Wohnung abgeduscht haben soll. Die Mutter und Ehefrau soll zunächst allein, später mit Bekannten versucht haben, dasverängstigte Kind aus dem Griff des Beschuldigten zu befreien, was ihr allerdings zunächst nicht gelungen sei.
Selbst mit Pfefferspray war der Mann nicht von seinem Opfer zu trennen
Nachdem sie den Jungen schließlich haben befreien können und einer der Bekannten mit ihm die Wohnung verlassen habe, soll der Beschuldigte seine Ehefrau angegriffen und versucht haben, ihr den Hals zu verdrehen, um sie zu töten. Weder durch ihre Gegenwehr noch derjenigen der weiteren Bekannten soll es der Ehefrau gelungen sein, sich zu befreien. Selbst der Einsatz von Pfefferspray der nach wenigen Minuten eingetroffenen Polizeibeamten soll nicht geholfen haben; erst Tritte der Beamten gegen den Beschuldigten sollen dazu geführt haben, dass sich die Ehefrau schließlich befreien konnte. Sie soll Atemnot erlitten haben; der Angriff soll potentiell lebensbedrohlich gewesen sein.
Der Beschuldigte soll weiterhin hochaggressiv gewesen sein. Erst nachdem er am Boden fixiert und vom eintreffenden Notarzt Beruhigungsspritzen erhalten habe, soll er - auf einer Trage fixiert - abtransportiert worden sein. Der Beschuldigte ist seit dem 7.Januar vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Der Mann soll dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden
Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklageschrift aufgrund des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass der Beschuldigte im Zustand aufgehobener Schuldfähigkeit gehandelt hat. Sie hat daher im Sicherungsverfahren beantragt, den Beschuldigten wegen seiner fortbestehenden Gefährlichkeit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.
Das Verfahren wird voraussichtlich am 27. Mai und 4. Juni fortgesetzt.
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