Fall "Liebesmobile" – Könnten Betreiber rechtlich vorgehen?

von Julian Bergmeier


Schon bald sollen die Wohnwagen entlang der B188 bei Gifhorn Geschichte sein. Foto: Christoph Böttcher
Schon bald sollen die Wohnwagen entlang der B188 bei Gifhorn Geschichte sein. Foto: Christoph Böttcher | Foto: Christoph Böttcher

Gifhorn. Schon bald sollen die zahlreichen Wohnwagen entlang der B188, in denen Prostituierte ihrem Gewerbe nachgehen, der Vergangenheit angehören. Grund: Eine Unfallkommission empfahl kürzlich die Entfernung der "Lovemobile", da sie Autofahrer ablenken würden.


Mittlerweile hat eine Vermieterinder Wagen rechtliche Schritte angekündigt, sollte es zur Entfernung der Wohnmobile kommen. Ob die Dame mit einem Einspruch Erfolg hätte, sei "schwierig zu beantworten", so Franco Zauner, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeute.de. Inwiefern Gewohnheitsrecht oder Vetrauenschutz gelten, müsse überprüft werden. Sollten die "Liebsmobile" jedoch tatsächlich Unfallschwerpunkte sein, müsse aufgrund der neuen Erkenntnisse seitens der Verwaltung reagiert werden, so Zauner.

Immer wieder komme es zu Unfällen bei Ein- und Abbiegevorgängen auf die Feldwege, auf denen die Wohnwagen der Prostituierten stehen, hatte eine Unfallkommission festgestellt (regionalHeute.de berichtete).Zwar wurden die vierrädrigen Etablissementsbisher geduldet, doch damit soll nun Schluss sein. Für eine Fortführung ihres Gewerbes benötigen die Damen eine Sondernutzung. Für die Erteilung dieser Genehmigungen ist die Landesstraßenbaubehörde in Wolfenbüttel zuständig. Diese werde solche Genehmigungen jedoch nicht erteilen, teilte der stellvertretende Behördenleiter Michael Peuke auf regionalHeute.de-Nachfrage mit und verwies auf Paragraph 8a, Abschnitt 1, des Bundesfernstraßengesetztes, nachdem eine solche Nutzung "nicht genehmigungsfähig" sei.

Die Nutzerinnen der Fahrzeuge wurden jetzt von der Polizei angesprochen und die Fahrzeughalter werden schriftlich aufgefordert, ihre Fahrzeuge zu entfernen.


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