Flugplatz Stüde darf erweitert werden


Demnächst könnten in Stüde nicht nur Segelflugzeuge, sondern auch Motorflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von bis zu 2.000 Kilogramm gestartet und gelandet werden. Symbolfoto: pixabay
Demnächst könnten in Stüde nicht nur Segelflugzeuge, sondern auch Motorflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von bis zu 2.000 Kilogramm gestartet und gelandet werden. Symbolfoto: pixabay

Stüde. Das Segelfluggelände in Stüde in der Nähe des Bernsteinsees darf in einen "Sonderlandeplatz" für Motorflugzeuge umgewandelt werden. Das teilt die Bürger-Interessen Gemeinschaft Sassenburg (B.I.G.) in einer Pressemitteilung mit.


Bislang durften auf dem Platz nur Segelflugzeuge und Motorsegler im Windenstart sowie Hängegleiter, Gleitschirme und Freiballons gestartet werden. Nach der beantragten Erweiterung sollen demnächst auch Motorflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von bis zu 2.000 Kilogramm gestartet und gelandet werden.

Grundlage für die Erteilung einer erweiterten Genehmigung sei ein schalltechnisches Gutachten, so die B.I.G.. "Die darin ermittelten Emissionen durch Flugbetrieb sollen die zulässigen Immissionen für ein allgemeines Wohn- und ein Wochenendhausgebiet deutlich unterschreiten. Leider liegt das Gutachten nicht zur Einsichtnahme für die Mitglieder des Gemeinderates vor, sodass eine detaillierte Prüfung nicht möglich ist", klagt B.I.G.-Sprecher Andreas Kautzsch.

Lärmbelästigungen befürchtet


Insbesondere Anlieger auf dem Geländes des Bernsteinsee würden zusätzliche Lärmbelästigungen befürchten und hätten sich durch zahlreiche Stellungnahmen am Verfahren beteiligt. Da ein Gutachten immer einen Mittelwert ermittele, seien schon "Lärmspitzen" zu erwarten. Besonders weil die Genehmigung über 700 Flüge pro Jahr umfassen solle, welche hauptsächlich in den Sommermonaten und dann fast ausschließlich am Wochenende durchgeführt werden sollen.

"Nach unserem Kenntnisstand soll die Genehmigung bisher keine Beschränkungen auf eine maximale Anzahl von Starts und Landungen pro Tag enthalten. Damit sich der Flugplatz mit dem Wochenendhausgebiet gut verträgt, wäre eine Festlegung der Anzahl der Flüge pro Tag in bestimmten Zeitkorridoren ein guter Ansatz für eine Regelung beziehungsweise Kompromisslösung - vielleicht sogar innerhalb einer freiwilligen Selbstverpflichtung", so der Appell der B.I.G..


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