Gifhorn. Wird von einem Passanten auf der Straße ein verlorener Gegenstand gefunden, wie zum Beispiel eine Geldbörse oder Smartphone, so gelangen diese recht schnell in ein Fundbüro. Hingegen nicht so schnell gelangen diese Fundsachen zu ihren Eigentümern zurück.
In diesem Fall kann - wenn die Berechtigten ihr Recht nicht geltend machen - eine Versteigerung stattfinden. So auch nun in der Stadt Gifhorn.
Nach dem Ablauf der besagten Frist dürfen Besitzer ihre verlorenen Sachen bis spätestens zum 24.04.2025, beim Bürgerbüro der Stadt Gifhorn während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag beim Marktplatz 1, 38518 Gifhorn, abholen. Gesetzlich ist dies durch § 980 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Auch Flohmarkt findet statt
Die Versteigerung startet danach am 26.04.2025 um 10 Uhr auf dem Gelände der ehemaligen BGS-Kaserne am Wilscher Weg 59. Besucher und Interessenten haben die Möglichkeit bereits ab 9:30 Uhr erste Fundgegenstände zu begutachten. Parallel dazu wird von der Kindertagesstätte Spatzennest e.V. bis 12 Uhr ein Flohmarkt mit dem Namen „Flohmarkt rund ums Kind“ veranstaltet. Ziel ist, mit dem Erlös neues Spiel- und Bastelmaterial für die Kinder anzuschaffen.
Nach Informationen der Pressestelle der Stadt Gifhorn würden Anmeldungen bis zum 06.04.2025 unter 0174-9374045 oder nadinekristin@gmx.de entgegengenommen. Die Gebühr betrage hierfür fünf Euro.