Gifhorner Substitutionsärztin plädiert auf Freispruch

von Bernd Dukiewitz


Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Eine Gifhorner Ärztin hatte in 340 Fällen keinen Nachweise über die Behandlung von 100 drogenabhängigen Patienten erbracht. Vor dem Landgericht in Braunschweig plädierte sie nun dennoch auf Freispruch.


Wie die "Allerzeitung" berichtete, forderte die Staatsanwältin Ann-Kathrin Meyenburg Drei Jahre Haft, fünf Jahre Berufsverbot, die Einziehung des Autos und einen dinglichen Arrest für 352.500 Euro zur Pfändung. Verteidiger Michael Hoppe plädierte auf sechs Monate Haft mit zwei Jahren Bewährung.

Meyenburg warf der Ärztin Abrechnungsbetrug und nicht gesetzeskonforme Abgabe von Opiaten mit krimineller Energie vor. Zwar habe die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine gewisse Mitverantwortung, da Kontrollmechanismen nicht funktionierten, aber „sie hat keine Einsicht in ihr fehlerhaftes Verhalten, hat ganz erhebliche Schäden für Ärzteschaft und Krankenkassen verursacht und Verantwortung auf andere abgeschoben“.

Strafmildernd sei dennoch zu werten, dass die Ärztin teilweise geständig sei und bis zur Erschöpfungsgrenze gearbeitet habe.

Grundsätzlich wertete Verteidiger Hoppe die Sache völlig anders. „Mit diesem Strafmaß wird eine Ärztin, die gegen Formalien verstoßen hat, gleichgesetzt mit Drogenhändlern", so Hoppe. „Wir haben hier eine engagierte, motivierte Ärztin. Um den Apparat überhaupt am Laufen zu halten, wurden formale Fehler begangen.“

Seine Mandantin fand aber auch diese Forderung ihres Verteidigers zu hart und plädierte letztlich auf einen Freispruch.


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Justiz