Landkreis Gifhorn. An diesem Wochenende soll die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Hubschraubereinsatz beginnen. Dies kritisiert die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einer Pressemitteilung. Demzufolge habe der Landkreis nicht genug alternative Methoden zur Bekämpfung der Raupe in Erwägung gezogen.
„Und wieder fliegt der Hubschrauber und bringt großflächig ein Biozid aus. Ganz so unproblematisch, wie es der Landrat glauben machen will, ist das Verfahren nicht. Immerhin werden die Menschen aufgefordert, während der Befliegung in den Häusern zu bleiben", gibt der umweltpolitische Sprecher der Kreistagsfraktion Arne Duncker zu bedenken. Naturschutzgebiete und die Nähe von Gewässern seien ohnehin für diese Art der Bekämpfung nicht zugelassen. "Wir Grünen haben bereits im letzten Jahr dazu aufgefordert, verstärkt alternative Methoden zu suchen und in vorzuziehen“, so Duncker.
Fadenwürmer als Alternative
Rüdiger Wockenfuß weist hierzu auf eine aktuelle Publikation des Umweltbundesamtes hin: „Erst wenn alternative Methoden der Bekämpfung nicht ausreichen, sollen biologische oder chemische Methoden in Erwägung gezogen werden. Es macht den Anschein, dass der Landkreis sich vorrangig auf den Einsatz eines Mittels konzentriert, das auch geschützte Tiere schädigt." Dabei werde anderswo, aber auch im Landkreis Gifhorn, schon auf andere Methoden gesetzt. Einige Kommunen hängten Nistkästen auf, um Fressfeinden bessere Möglichkeiten zu gestalten. Auch die Absaugmethode werde genutzt und sei zielführend. In Osloß seien vor einigen Tagen Nematoden großflächig aufgebracht worden (regionalHeute.de berichtete). Diese Fadenwürmer bekämpften den Eichenprozessionsspinner sehr wirksam, so Wockenfuß.
Fraktionsvorsitzender Klaus Rautenbach macht deutlich: „Wir wollen den Eichenprozessionsspinner nicht verniedlichen, wir kennen die allergischen Reaktionen bei vielen Menschen. Gleichwohl erwarten wir, dass mit Umsicht und Augenmaß vorgegangen wird! Auch für den Landkreis Gifhorn sollten die fachlichen Ausführungen des Umweltbundesamt gelten!“
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