Haftstrafe für brutalen Raub in Gifhorn: Urteil ist rechtskräftig

Zwei Männer hatten im August 2023 ein Paar in Gifhorn überfallen und ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. Das Urteil gegen einen Mann, der im August 2023 mit einem Komplizen ein Paar aus Gifhorn überfallen und ausgeraubt hat, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim bestätigt, mit dem dieses zwei Angeklagte wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt hat.



Das Landgericht Hildesheim hatte am 30. Juni 2025 zwei Männer jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Nachdem der 64-jährige Angeklagte sein Rechtsmittel der Revision bereits im Januar dieses Jahres zurückgenommen hatte, sodass der BGH hierüber nicht mehr zu entscheiden hatte, hat der 6. Strafsenat des BGH nunmehr die Revision des 58-jährigen Angeklagten durch Beschluss vom 4. Februar als unzulässig verworfen. Somit ist das Urteil des Landgerichts Hildesheim auch bezüglich des 58-jährigen Angeklagten rechtskräftig.

Paar in Haus überfallen und ausgeraubt


Nach den Feststellungen der Kammer begaben sich die beiden befreundeten Angeklagten entsprechend eines gemeinsamen Tatplans zur Wohnung eines zu diesem Zeitpunkt 64- und 67-jährigen geschädigten Paares in Gifhorn. Der 64-jährige Angeklagte war mit dem Paar befreundet und wusste, dass dieses eine erhebliche Menge Bargeld bei sich zu Hause aufbewahrte. Auf dem Weg zur Wohnung der Geschädigten maskierten sich die beiden Angeklagten entsprechend des gemeinsamen Tatplans jeweils mit Maleroveralls, FFP-2-Masken und Latexhandschuhen, um von den Geschädigten nicht erkannt zu werden. Sie klingelten am Abend des 12. August 2023 gegen 21 Uhr an deren Wohnungstür.

Räuber erbeuten knapp 15.000 Euro


Nachdem die ahnungslosen Geschädigten die Tür öffneten, drangen die beiden Angeklagten, die mit einer Druckluftpistole (Soft Air) sowie einem Stilett mit einer 10 Zentimeter langen, spitzen Klinge bewaffnet waren, in die Wohnung ein. Sie unterbanden die anfängliche Gegenwehr der Geschädigten, indem sie mit der Pistole in die Luft schossen und den 67-jährigen männlichen Geschädigten, der infolge eines Gerangels mit dem Stilett am Hals verletzt worden war, an einen Stuhl fesselten. Sodann begab sich der 64-jährige Angeklagte zu dem ihm – aufgrund der Freundschaft zu den Geschädigten bekannten – Geldversteck und nahm eine Geldkassette mit insgesamt 14.700 Euro Bargeld an sich.

Männer setzen sich nach Kroatien ab


Die beiden Angeklagten verließen im Anschluss die Wohnung und entsorgten die Maskierungsgegenstände an einem Straßenrand. Im Nachgang der Tat setzten sich beide Angeklagte wie von vornherein geplant nach Kroatien ab, um sich dort ein neues Leben aufzubauen.

Die Kammer konnte ihr Urteil auf die überwiegend geständigen Einlassungen der Angeklagten, DNA-technische Untersuchungen der von den Angeklagten während der Tatausführung getragenen Maskierungsgegenstände sowie die Zeugenaussagen der Geschädigten stützen.

Themen zu diesem Artikel


Kriminalität Justiz