Gifhorn. Nachdem die AfD beantragte, dass Rettungseinsätze nach übermäßigen Alkoholkonsum von Jugendlichen von den Eltern bezahlt werden sollten, erläuterte Kreisrat Rolf Amelsberg auf Anfrage von regionalHeute.de, welche Nachteile ein solches Verfahren hätte. Nun belegt die Verwaltung zusätzlich in einer Vorlage, dass eine solche Regelung aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich sei.
Laut der Vorlage ist der Landkreis Gifhorn Träger des Rettungsdienstes. In dieser Funktion ist der Landkreis für die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes zuständig. Hierzu gehört unter anderem die Notfallrettung, worunter die Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten sowie von Personen, bei denen ohne unverzügliche Versorgung schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, fällt. Bei einer Alkoholvergiftung handele es sich laut Verwaltung um einen Notfall.
Die Kosten dafür würden von den Krankenkassen übernommen. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung rechnet der Landkreis die Kosten der Notfallrettung entsprechend den mit den Krankenkassen vertraglich vereinbarten Entgelten ab. Hierbei handelt es sich um eine rechtssichere Verfahrensweise. Von einem Abweichen, insbesondere im Hinblick auf fehlende Abgrenzungskriterien des sogenannten "Komasaufens", rät die Verwaltung dringend ab.
Ob die Kommunalpolitiker der Auffassung der Verwaltung folgen und den Antrag der AfD ablehnen, entscheidet sich bei der nächsten Kreistagssitzung am morgigen Mittwoch.
Lesen Sie dazu auch:
https://regionalgifhorn.de/komasaufen-eine-restriktive-ahndung-ist-nicht-zielfuehrend/
mehr News aus Gifhorn