Korruptionsverdacht: Anklage gegen Gifhorner Polizisten erhoben

Bei einer Verkehrskontrolle soll der Polizist dem Autofahrer angeboten haben, die Sache "anders zu regeln". Doch der Bestechungsversuch flog auf.

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Symbolfoto | Foto: Karliczek/ Pixabay

Gifhorn. Im Frühjahr flog der Bestechungsversuch eines Gifhorner Polizisten auf. Nun hat die Zentralstelle Korruption der Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den Beamten erhoben. Der Vorwurf lautet: Bestechlichkeit im Amt.



Wie Erster Staatsanwalt Oliver Eisenhauer von der Staatsanwaltschaft Hannover im Gespräch mit regionalHeute.de berichtet, sei das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Am 25. November habe man Anklage beim Amtsgericht Gifhorn gegen den Polizisten erhoben. Am 5. Dezember sei die Anklage dem Beschuldigten dann auch zugestellt worden. Derzeit befinde man sich im Zwischenverfahren. Das bedeutet, so Eisenhauer, dass das Gericht nun prüft, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Außerdem hat der Beschuldigte die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Erst wenn das Zwischenverfahren ohne Beanstandungen abgeschlossen ist, werde ein Termin für die Hauptverhandlung angesetzt. Wann das sein wird, könne man derzeit nicht sagen. Der Beschuldigte habe sich bisher nicht geäußert und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, so Eisenhauer.

Bestechungsversuch flog auf


Der 30-Jährige Polizeibeamte aus dem Bezirk Gifhorn soll im Februar einem 60-jährigen Autofahrer, der bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch deutlich überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen sein soll, angeboten haben, das Verfahren gegen die Zahlung von 1.200 Euro „anders zu regeln“. Doch der Bestechungsversuch flog auf. Der Autofahrer soll sich nämlich an einen bekannten Polizisten gewandt und diesem den Bestechungsversuch erzählt haben. Bei einer vorgetäuschten Geldübergabe soll der Polizist dann überführt worden sein.

Empfindliche Strafe droht


Sollte es zu einer Verurteilung kommen, so drohen dem Polizisten zwischen 6 Monaten und 5 Jahren Haft. Zudem sei es möglich, dass gegen ihn noch ein Disziplinarverfahren eingeleitet wird. Dann könnte er auch noch seinen Job verlieren. Dies sei aber unabhängig von dem strafrechtlichen Verfahren und werde dann von der zuständigen Polizeidirektion angestoßen. In der Regel warte man aber den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens ab, sagt Eisenhauer.


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