L’Amour toujours: Polizei muss erneut wegen Parolen einschreiten

Am Wochenende kam es erneut mehrfach zum Missbrauch des Gigi D’Agostino-Songs, Partygäste sangen "Ausländer raus".

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Gifhorn. Die Polizei musste in der Nacht von Freitag auf Samstag gleich zweimal einschreiten. Auf verschiedenen Partys wurde erneut das Gigi D’Agostino-Lied "L’Amour toujours" für ausländerfeindliche Parolen missbraucht. Es wurden zwei Strafverfahren eingeleitet, dies teilt die Polizei mit und sucht nun weitere Zeugen. Erst vor kurzem hatte es bereits ähnliche Vorfälle wie auf Sylt auch im Landkreis Gifhorn gegeben.



Gegen 21:05 Uhr am Freitagabend meldete sich eine 39-Jährige bei der Polizei. Sie hatte mit ihrer Familie gegen 20:45 Uhr das Schützenfest in Isenbüttel verlassen. Auf dem Vorplatz seien sie dabei eine Gruppe von etwa zehn Jugendlichen vorbeigegangen. Diese hätten plötzlich zur Melodie von "L´amour toujours" die Parole "Ausländer raus" gesungen. Einer der Jugendlichen habe zudem ein Wahlplakat der Partei "AfD" hochgehalten und auf eine Person aus der Gruppe der Familie gezeigt.

Nach Bekanntwerden dieses Vorfalls suchten mehrere Polizeibeamte den Tatort auf. Die beschriebene Gruppe konnte nicht mehr angetroffen werden. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet. Hierzu werden Zeugen gesucht, diese können sich unter der Telefonnummer 05371 980-0 bei der Polizei Gifhorn melden.

Erneuter Vorfall


Das zweite Strafverfahren wurde einige Stunden später eingeleitet. Mehrere Beamte der Polizei Meine befanden sich gegen 2:30 Uhr in der Zellbergstraße in Meine, dort gegenüber des Schützenplatzes. Im Bereich des Schützenplatzes und der umliegenden Straßen befanden sich zu diesem Zeitpunkt viele Menschen. Eine Personengruppe sang unvermittelt die Parole "Ausländer raus" mit der Melodie von "L´amour toujours", eine zweite Personengruppe stimmte in die Gesänge ein.

Beide Gruppen wurden durch die anwesenden Beamten sofort angesprochen, die Gesänge endeten damit. Es wurden gegen insgesamt neun Personen im Alter von 16 bis 44 Jahren Strafverfahren eingeleitet. Der Vorwurf lautet auch hier Verdacht der Volksverhetzung.

Die aufgenommenen Ermittlungen werden durch das für den Staatsschutz zuständige Fachkommissariat der Polizeiinspektion Gifhorn fortgeführt.


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