Einrichtungsbezogene Impfpflicht startet heute

Das Land will diese konsequent umsetzen. Ungeimpften drohen Zwangsgelder, Bußgelder und letztlich sogar ein Arbeitsverbot.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt in Niedersachsen am heutigen Mittwoch in Kraft. Danach dürfen Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen nur noch tätig sein, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind - oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Bereits in der vergangenen Woche stellte Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens klar, dass man die Impfpflicht konsequent umsetzen werde. Ungeimpften drohen Zwangsgelder, Bußgelder und letztlich sogar ein Arbeitsverbot.



Am Freitag wurde das landesweite digitale Meldeportal „Mebi" (Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht) von den Gesundheitsämtern freigeschaltet. Hierauf haben dann sowohl die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff. Das Sozialministerium habe den Kommunen einen Handlungsleitfaden übersandt, um ein einheitliches Vorgehen in Niedersachsen sicherzustellen, heißt es in einer Pressemitteilung des Gesundheitsministerium. Die Einrichtungen und Unternehmen sind ab 16. März verpflichtet, unverzüglich, das heißt innerhalb von 14 Tagen, Mitarbeitende zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend oder unsicher ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbständige sind meldepflichtig. Derzeit gilt als vollständig immunisiert, wer doppelt geimpft oder aber geimpft und genesen ist.

Das sind die Konsequenzen für Ungeimpfte:


Die Gesundheitsämter - zuständig ist jeweils das der Kommune, in dem der Betrieb gemeldet ist - fordern gemeldete Personen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen empfohlen, die oder den Beschäftigten vorübergehend patientenfern einzusetzen. Wird kein Nachweis vorgelegt, kann eine Anhörung mit einer Zwangsgeldandrohung folgen. Das Zwangsgeld beläuft sich auf 1.500 Euro bei einer Vollzeittätigkeit. Des Weiteren kann - wiederum nach Anhörung und Androhung - ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die gemeldete Person verfügen. Wie hoch die Geldstrafen ausfallen, legen die Gesundheitsämter fest. Der genannte Betrag darf aber nicht überschritten werden.


Personalengpässe in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen erwarte die Ministerin nicht. Die Impfquote in diesem Bereich sei in Niedersachsen überdurchschnittlich hoch. Erhebungen im Januar hätten gezeigt, dass landesweit noch etwa 5 Prozent der Beschäftigten sowohl in der Pflege als auch in Kliniken ungeimpft waren. In Niedersachsen arbeiten rund 240.000 Menschen im Gesundheitswesen, davon rund 90.000 in der Pflege.

"Impfpflicht keine Fata Morgana"


In der Pressekonferenz räumte Behrens allerdings ein, dass auch niedrige Prozentzahlen Auswirkungen auf manche Betriebe haben können. Nach zwei Jahren Pandemiemanagement sei gerade dieser Bereich an der Belastungsgrenze. Es bestehe ein Bedarf an Fachkräften. Jeder, der verloren gehe, sei ein großer Verlust. Behrens hofft allerdings, dass jetzt noch einige, wenn sie einen Bogen vom Amt in der Hand halten und sehen, dass die Impfpflicht keine Fata Morgana ist, sich noch einmal mit dem Thema beschäftigen und umentscheiden. Ende April wolle man eine erste Bilanz ziehen, wie viele Beschäftigte gemeldet wurden.


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