Meine. Die Verkehrssicherungsmaßnahme zwischen Eickhorst und Vordorf ist erfolgreich abgeschlossen. In den vergangenen Wochen hatten Mitarbeiter des Forstamtes Wolfenbüttel kränkelnden Eschen entlang der Kreisstraße entfernt und in den Straßenrau hinausragende Bäume zurückgeschnitten.
Die Forstwirtsauszubildenden des Forstamtes Wolfenbüttel übernahmen mit ihren Forstwirtschaftsmeister Thomas Klingelschmitt und Friedrich Steinborn die Durchführung der Maßnahme. "In der Ausbildung zu Forstwirt müssen unsere jungen Azubis auch solche Maßnahmen in der Nähe zum Straßenverkehr lernen", so Ausbilder Klingelschmitt, "hier kommt es neben den Erfordernissen der normalen Holzernte auf erhöhte Vorsicht und Präzision an".
Revierleiter Michael Cordes zeigte sich bei der Begutachtung der Verkehrssicherungsmaßnahme zufrieden. "Hier haben unsere Azubis sehr gute Arbeit geleistet. Der Verkehrsraum an der K58 ist wieder freigestellt und die Verkehrssicherheit hergestellt. Außerdem kann sich durch das Licht jetzt eine artenreiche Strauchschicht entwickeln", sagte Revierförster Cordes von der Revierförsterei Barnbruch.
Welche Pflichten haben Waldbesitzer?
Die Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers ist im Wald auf die Sicherung gegen solche Gefahren beschränkt, die nicht waldtypisch, sondern im Wald atypisch sind. Bei Bäumen in Randlage zu öffentlichen Straßen bestehen zudem weitere Verkehrssicherungspflichten. Hier ist der Eigentümer mit Rücksicht auf den Straßenverkehr verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer zu vermeiden und den Baumbestand so anzulegen und zu kontrollieren, dass er im Rahmen des nach forstwirtschaftlicher Erkenntnis Möglichen gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist.