Gifhorn. Die Kreisgremien befassen sich derzeit mit den Nutzungsgebühren für die Feuerwehrtechnische Zentrale. Nach nunmehr sechs Jahren ist laut Verwaltung eine Gebührenanpassung für die kostenpflichtigen Leistungen erforderlich.
"Grundsätzlich werden keine Gebühren für Wartungs- und Prüfungsarbeiten an Fahrzeugen, Geräten und sonstigem Material der Kreisfeuerwehr Gebührensatzung FTZ erhoben", erklärt die Vorlage. Für Reparaturarbeiten an Fahrzeugen und Geräten, für Arbeiten an Atemschutzmasken, die den Einsatz von Werkzeug erforderlich machen, für die Grundüberholung oder Reparatur von Lungenautomaten und für die Grundüberholung, Reinigung nach Brandeinsatz oder Reparatur von Atemschutzgeräten werde eine Gebühr für den Personaleinsatz zuzüglich der Materialkosten erhoben.
Die kostenpflichtigen Leistungen für die Kreisfeuerwehr seien indes im Wesentlichen Arbeitsleistungen, für die der bisherige Stundensatz von 40 Euro auf 45,70 Euro (das entspricht einer Steigerung von 14,26 Prozent) entsprechend der durchschnittlichen Lohnkostensteigerung der Mitarbeiter der FTZ (in den Jahren 2011 bis 2016) angehoben wird.
Die Gebühr für die Nutzung von Werkstattwagen steigt von 40 auf 46 Euro. Schlauchnutzung soll um 50 Cent teurer werden und künftig 3,50 Euro kosten. Die Nutzung von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten sollen künftig statt 15 Euro 18 Euro kosten. Für Kleinmaterial wie Schrauben fallen pauschal 10 Euro an.
Durch die Anpassung der Gebühren wird weiterhin eine angemessene und günstige Versorgung der Feurwehren angeboten, betont die Vorlage.
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