Gifhorn. Der Leitindikator "Hospitalisierung“ hat, inklusive dem heutigen Tage, an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert zur Warnstufe 2 überschritten. Zudem liegt die 7-Tage-Inzidenz bereits seit geraumer Zeit über dem Schwellenwert von 100. Somit sind gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung die Kriterien für die Warnstufe 2 im Landkreis erfüllt. Die Kreisverwaltung stellt daher per Allgemeinverfügung die Warnstufe 2 fest. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.
Die damit einhergehenden Infektionsschutzmaßnahmen gelten ab Mittwoch. Wesentliche Verschärfung ist, dass nun in vielen Bereichen in Innenräume die 2Gplus-Regel gilt. Demnach darf nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt gewährt werden, die zusätzlich negativ auf das Coronavirus getestet sind (Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht).
Welche Regelungen und Maßnahmen gelten noch?
Weiterhin gelten die bekannten Grundsätze. Darüber hinaus werden ausreichende Hygiene- und Lüftungsmaßnahmen empfohlen. Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 15 simultanen Teilnehmern (maximal 1.000) gilt die 2Gplus-Regel in geschlossenen Räumen. Außerdem wird in geschlossenen Räumen die medizinische Maskenpflicht verschärft. Künftig müssen die Masken mindestens das Schutzniveau KN95, FFP2 oder ein vergleichbares Schutzniveau haben. Einfache OP-Masken sind damit nicht mehr zulässig (verschärfte medizinische Maskenpflicht). Unter freiem Himmel gilt die 2G-Regel, unabhängig der simultanen Teilnehmerzahl. Ausgenommen sind durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben Sitzungen, religiöse Veranstaltungen und kommunalen Gremien.
Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte mit mehr als 1.000 simultanen Teilnehmern (maximal 5.000) werden nur auf Antrag zugelassen. Hier kommt ebenfalls die 2Gplus-Regel in geschlossenen Räumen sowie die verschärfte medizinische Maskenpflicht und die 2G-Regel unter freiem Himmel zum Einsatz. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Wochenmärkte. Großveranstaltungen (mehr als 5.000 simultanen Teilnehmer; maximal 25.000) sind ebenfalls zu beantragen. Auch hier gilt in geschlossenen Räumen die 2Gplus-Regel, unter
freiem Himmel die 2G-Regel. In beiden Fällen findet die verschärfte medizinische Maskenpflicht eine Anwendung.
Auf Weihnachtsmärkten gilt jetzt 2Gplus
Auf Weihnachtsmärkten wird in der Warnstufe 2 flächendeckend die 2Gplus-Regel vorgeschrieben, unabhängig davon, ob diese drinnen oder draußen stattfinden. Darüber hinaus gilt auch hier eine verschärfte medizinische Maskenpflicht. Die Maskenpflicht darf nur kurzfristig während des unmittelbaren Verzehrs von Speisen und Getränken unterbrochen werden. Das bedeutet, dass allein das Halten von Speisen und Getränken nicht von dieser Pflicht befreit.
Sofern sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn derartig ändert, dass eine neue Warnstufe festgestellt werden muss, informiere die Kreisverwaltung rechtzeitig. Weitere Informationen sind auf der [link=https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/coronavirus-aktuelle-
informationen/]Internetpräsenz des Landkreises Gifhorn [/link]zu finden.
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