Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn hat die Stipendien (Förderzeitraum ab 2024) für Studierende, Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler in sozialen und medizinischen Berufen vergeben. Zehn Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Förderung in Höhe von 400 Euro bis zum Ende ihrer Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeit. Dies teilte der Landkreis mit.
Gerade in ländlichen Regionen wird die Versorgung der Bevölkerung zunehmend schwierig. Zur langfristigen Sicherstellung einer wohnortnahen sozialen und medizinischen Versorgung möchte der Landkreis Gifhorn frühzeitig Nachwuchs an die Region binden.
Seit 2018 fördert der Landkreis Gifhorn im Rahmen seines Stipendienprogramms engagierte Nachwuchskräfte aus den folgenden Studien- und Berufsgruppen:
- Studierende der Humanmedizin
- Studierende der Hebammenwissenschaften
- Sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten
- Erzieherinnen und Erzieher
- Gesundheits-, Kranken-, Alten- und Kinderkrankenpflege (Pflegefachmann/-frau beziehungsweise „Generalisten“)
- Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger
Vorausgesetzt wird, dass die Bewerberinnen und Bewerber eine persönliche Verbundenheit zum Landkreis Gifhorn haben oder diese während des Stipendiums aufbauen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums für einen bestimmten Zeitraum (entsprechend der Förderung) im Landkreis Gifhorn tätig zu sein.
Das Auswahlverfahren 2024
Für den Förderzeitraum „ab 2024“ haben sich insgesamt 58 Personen für ein Stipendium beworben. Während des Auswahlverfahrens mussten die Bewerberinnen und Bewerber unter anderem Fragen einer Auswahlkommission beantworten. Diese Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages, der Kreisverwaltung und Berufsbildenden Schulen zusammen.
Die 10 vergebenen Stipendien teilen sich wie folgt auf:
1-mal Studium der Humanmedizin
3-mal Sozialpädagogische Assistentinnen und Sozialpädagogische Assistenten
1-mal Erzieherinnen und Erzieher
3-mal Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege und zur Kinderkrankenpflege (Pflegefachfrau/Pflegefachmann, „Generalisten“)
2-mal Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
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