Gifhorn. Am heutigen Dienstag vermeldet der Landkreis Gifhorn 15 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Die Anzahl der positiv getesteten Personen ist um 17 auf 3.023 gestiegen. Die Anzahl der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen liegt bei 304 und der Inzidenz-Wert damit bei 172,2.
Wie der Landkreis Gifhorn am Nachmittag in einer Pressemitteilung ergänzt, haben sich die 15 weiteren Todesfälle nicht in den vergangenen 24 Stunden ereignet, sondern erreichten die Kreisverwaltung in Form einer nachträglichen Meldung. Teilweise reichten die Todesfälle bis in den Dezember zurück. Hierbei handele es sich um Personen aus der Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Einige waren wohnhaft in Alters- und Pflegeeinrichtungen.
So kam die Verzögerung zustande:
„Die nachträgliche Meldung von 15 weiteren Todesfällen macht mich persönlich sehr betroffen. Meine aufrichtige Anteilnahme liegt bei den Angehörigen der Verstorbenen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel. Im Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn würden alle Zahlen im Zusammenhang mit dem Coronavirus sorgfältig erfasst. Dies schließe auch die Meldung von Todesfällen ein. Da die amtliche Feststellung von Todesfällen im Verantwortungsbereich der Samtgemeinden und Städte liege, könne es bei der Meldung von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu einer zeitlichen Verzögerung kommen. Die zeitliche Verzögerung sei derzeit unter anderem auf die Feiertage im Dezember zurückzuführen. Die Sterbeurkunden würden durch die zuständigen Standesämter ausgestellt und an die untere Gesundheitsbehörde übermittelt. Im Gesundheitsamt müssten die Sterbeurkunden zwingend mit der Liste von infizierten Personen verglichen werden, um Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus sicher bestätigen zu können. Anschließend erfolge die Weitergabe der Todesfälle an das Niedersächsische Landegesundheitsamt.
„Unabhängig vom Meldezeitpunkt zeigt diese Meldung aber deutlich, dass insbesondere ältere Personen zur Risikogruppe gehören und gemeinschaftlich vor einer Infektion mit dem Coronavirus geschützt werden müssen“, betont Ebel. Bereits in der vergangenen Woche seien durch die Kreisverwaltung zusätzliche Maßnahmen ergriffen worden, um die Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeheimen zu schützen. Neben einer FFP2-Maskenpflicht sowie der Ausdehnung der Testpflicht werde auch die Heimaufsicht verstärkt die Einhaltung der Hygienekonzepte kontrollieren. Des Weiteren werde derzeit die Möglichkeit geprüft, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr als helfende Hände in den Einrichtungen, unter anderem zur Durchführung von Schnelltests, einzusetzen.
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