Gifhorn. Seit einigen Tagen steigen auch im Landkreis Gifhorn wieder die Zahlen der Corona-Neuinfizierten an. Allein seit Montag meldete der Landkreis Gifhorn 27 Neuinfektionen, die 7-Tage-Inszidenz liegt damit bei 26,6. Man sei jedoch gut vorbereitet auf die Lage, heißt es aus der Kreisverwaltung auf die Frage, wie man mit der Pandemie insgesamt und dem derzeitigen Wiederanstieg im Speziellen umgeht.
Bisher wurden im Landkreis Gifhorn durch das Gesundheitsamt 3.714 Personen auf das Corona-Virus getestet. "Daneben testen jedoch auch das Helios-Klinikum und die Kassenärztliche Vereinigung. Die Anzahl der durchgeführten Tests ist jedoch nicht meldepflichtig, wodurch wir nur die Testkapazität des Gesundheitsamtes mitteilen können", sagt Erster Kreisrat Dr. Thomas Walter. Insgesamt gab es im Landkreis Gifhorn bis heute (Stand Freitag 15 Uhr) 308 Coronafälle, 248 sind wieder genesen und fünf Menschen starben an dem Virus.
Personal aufgestockt
Auf unsere Anfrage, wie es um die Personalkapazitäten in Bezug auf die Pandemie steht, antwortet Walter, dass man aufgrund der im Landkreis ansteigenden Infektionszahlen in dieser Woche das Personal im erforderlichen Umfang in den Abstrichteams und in den Teams der Infektionskettennachverfolgung aufgestockt habe. Des Weiteren sei das Gesundheitsamt, das auch an den Wochenenden tätig ist, durch Sanitätspersonal der Bundeswehr unterstützt. "Die Anzahl der Soldaten wird in der kommenden Woche von 2 auf 4 erhöht. Darüber hinaus befasst sich ein zusätzlich gebildetes Team des Gesundheitsamtes ausschließlich mit der Thematik der Reiserückkehrer. Die erfolgreiche Nachverfolgung der Infektionsketten ist gesichert. Die Akquise und kurzfristige Einstellung weiteren Personals wird mit Blick auf einen eventuell weiteren Anstieg der Zahlen vorbereitet. Darüber hinaus befindet sich ein mobiles Kontaktverfolgungsteam (MKT), das aus über 20 Mitgliedern der ehrenamtlich tätigen KatS-Komponente des DRK besteht, in Aufstellung", so Walter.
Alle Mitarbeiter rund um die Pandemie seien für ihre Aufgabengebiete qualifiziert. Die Leitung der Ermittlungsteams liegt bei den Mitarbeiterinnen der Abteilung Infektionsschutz und dem Amtsarzt, betont Walter und erklärt weiter, dass die Mitarbeiter des Fachbereiches Gesundheit entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Auch Hilfspersonal werde ebenfalls entsprechend ihrer Qualifikation im Fachbereich Gesundheit eingesetzt, beispielsweise zur Ermittlung der Kontaktpersonen oder in den Abstrichteams. Eine Schulung sei beim Umgang mit der Pandemie zwingend erforderlich und so werde auch das Personal in Gifhorn regelmäßig hinsichtlich der Lage geschult, damit auch die Anliegen und Fragen der Bürger geklärt werden können.
Was tun, wenn der Verdacht auf COVID19 besteht?
"Bürger mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus sollen sich zur ersten, medizinischen Untersuchung bei Ihrem Hausarzt melden", rät Dr. Thomas Walter. Das Gesundheitsamt sei in diesem Fall grundsätzlich nicht die erste Anlaufstelle. Das Gesundheitsamt werde dann im Anschluss im Rahmen der Kontaktverfolgung und Infektionskettenunterbrechung tätig.
Positiv, und nun?
Bei einem positiven Test ermittelt und kontaktiert das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen. Anschließend werden die Personen in Kategorien nach dem Grad des Kontaktes zur infizierten Person klassifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Personen der Kategorie 1 - also Menschen, die 15 Minuten direkten Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person hatten - werden getestet und unter Quarantäne gestellt. "Aufgrund der unterschiedlichen Inkubationszeiten ist ein zweiter Test nach fünf bis sieben Tagen notwendig. In dieser Vorgehensweise hält sich das Gesundheitsamt eng an die Vorgaben durch die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts", so Walter.
Eine Frage, die sich häufig auftut, ist, die Länge, beziehungsweise Aufhebung, der Quarantäne nach einem Negativbefund. Hierzu sagt Walter, dass die Quarantäne mindestens bis zum Ergebnis des zweiten Tests bestehen bleibt. Die RKI-Richtlinien sagen jedoch auch, dass eine Quarantäne bis zu 14 Tagen trotz negativer Testergebnisse angeordnet werden kann. Ob jemand mit dem Coronavirus infiziert war, kann inzwischen auch nach einer vermuteten Erkrankung festgestellt werden. Dazu kann ein Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser werde jedoch nicht vom Gesundheitsamt durchgeführt. "Den Patienten wird empfohlen bei der Anfrage nach einem Antikörpertest sich an den Hausarzt zu wenden", sagt Walter.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Kreisverwaltung ist Pflicht
Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 8. Oktober gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen öffentlich zugänglichen und geschlossenen Räumlichkeiten. Aus diesem Grund wird auch in der Kreisverwaltung Gifhorn ab Montag dem kommenden Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucher sowie Mitarbeiter zur Pflicht. Bisher galt lediglich die Empfehlung eine Alltagsmaske zu tragen.
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