Landkreis informiert mit neuem Flyer über Schottergärten

Man wolle damit zunächst auf Aufklärung und Sensibilisierung setzen. Der Flyer wird unter anderem mit jeder neuen Baugenehmigung verschickt.

Präsentierten die neu gestaltete Handreichung zum Thema Schottergärten: Beate Lütchens-Krüger, Christian Artic, Dr. Franz Josef Holzmüller und Kreisrätin Ute Spieler (v. li.).
Präsentierten die neu gestaltete Handreichung zum Thema Schottergärten: Beate Lütchens-Krüger, Christian Artic, Dr. Franz Josef Holzmüller und Kreisrätin Ute Spieler (v. li.). | Foto: Landkreis Gifhorn

Gifhorn. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden seien im letzten Jahr an den Landrat und die Kreisverwaltung herangetreten, um auf die zunehmende Versteinerung der Vorgärten - gerade in Neubaugebieten - hinzuweisen. Der Landkreis Gifhorn hat nun reagiert und will mit einem Flyer über Schottergärten aufklären, heißt es in einer Pressemitteilung.



Ein Schottergarten ist eine großflächig mit kleinen Steinen (Geröll, Kies oder Splitt) bedeckte Gartenfläche, in welcher die Steine das hauptsächliche Gestaltungsmittel sind. Pflanzen kommen nicht oder nur in geringer Zahl vor. Oftmals versiegelt eine Folie den darunter liegenden Boden, um den Wuchs von Wild- und Unkräutern zu verhindern.

Reduzierung des Wohnkomforts


Fakt sei: Schottergärten reduzieren den Wohnkomfort, da sie sich im Sommer sehr stark aufheizen und die Feinstaubbelastung erhöhen. Schallwellen werden nicht geschluckt, sondern zurückgeworfen, wodurch sich die Umgebungslautstärke erhöht. Tieren und Pflanzen bieten sie kaum Lebensraum, und bei Starkregenereignissen kann das Wasser nicht versickern, wodurch es zu Überflutungen und vollgelaufenen Kellern kommt. Ein Umweltproblem für Menschen und Tiere.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 17. Januar dieses Jahres klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörden gegen sogenannte „Schottergärten“ bauordnungsrechtlich einschreiten dürfen, denn laut Niedersächsischer Bauordnung müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Unter Androhung von Zwangsgeld kann ein Rückbaubescheid erlassen, und damit der Rückbau des Schottergartens eingefordert werden. (Mehr lesen Sie hier.)

Neuer Flyer auch online


Der Landkreis Gifhorn setzt zunächst auf Aufklärung und Sensibilisierung. Seit Mitte März wird ein neuer Flyer zum Thema Schottergärten mit jeder neuen Baugenehmigung verschickt. Darüber hinaus haben sich schon viele Gemeinden und Samtgemeinden bereit erklärt, den neuen Flyer betroffenen Grundstückseigentümern in ihren Gemeindegebieten zukommen zu lassen. In dem Flyer finden sich neben den gesetzlichen Grundlagen, auch ein weiterführender Link zu alternativen Gestaltungsmöglichkeiten für pflegeleichte, naturnahe Vorgärten. Den Flyer kann man auf der Internetseite des Landkreises unter folgendem Link abrufen:
https://www.gifhorn.de/fileadmin/eigene_Dateien/Formulare/FB_8/Schottergaerten_Flyer.pdf.


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