Gifhorn. In einer Pressemitteilung haben der Grüne Kreistagsfraktionsvorsitzende Klaus Rautenbach und der Kreisvorsitzende Pesi Daver Vorwürfe gegen den Landkreis bezüglich der Praxis gegenüber ausbildungswilligen Flüchtlingen erhoben. Nun nimmt der Landkreis Gifhorn Stellung. Wir veröffentlichen diese im Wortlaut.
"In dem von der Fraktion der Grünen angesprochenen Fall des Asylsuchenden aus der Elfenbeinküste gab es bereits telefonischen Kontakt der Kreisverwaltung mit den Herren Rautenbach und Daver. Es wurde zugesagt, dass der Fall aufgrund seiner Komplexität intern noch einmal überprüft wird. Dazu wurde zusätzlich seitens der Kreisverwaltung das Innenministerium eingeschaltet. Mit Verwunderung nimmt die Kreisverwaltung zur Kenntnis, dass hier nicht zunächst die interne Prüfung abgewartet wurde.
Die in Rede stehende Person wurde auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hingewiesen und hat fünf Tage später von sich aus mitgeteilt, dass sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. Diese Erklärung wurde aber zwischenzeitlich widerrufen. Mittlerweile wurde die Rechtslage in diesem individuellen Fall mit dem Ergebnis geklärt, dass eine Ausbildungsduldung zu erteilen ist. Dies wird dem Betroffenen auch in Kürze mitgeteilt.
Im Übrigen weist der Landkreis Gifhorn daraufhin, dass sich kein Vertreter der Grünen hinsichtlich weiterer konkreter Einzelfälle mit der Kreisverwaltung in Verbindung gesetzt hat. Die Kreisverwaltung wird nun auf die Fraktion der Grünen zugehen, um hier für Aufklärung zu sorgen. Erst danach kann dezidiert zu den Einzelfällen Stellung genommen werden.
Den Landkreis Gifhorn erreichen regelmäßig Anfragen von Asylsuchenden, die sich im sogenannten Dublin-Verfahren befinden, ob sie eine Ausbildung in Deutschland beginnen dürfen. Diese Asylsuchenden sind solche, die nach Deutschland eingereist sind, nachdem sie in einem anderen EU-Staat bereits als Asylsuchende registriert wurden. Diese Personen dürfen keiner Beschäftigung nachgehen. Örtlich zuständig für das Asylverfahren ist die zuständige Behörde in dem Staat, in welchem die Person zuerst registriert worden ist. Wenn die Person nach Deutschland einreist, stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als sachlich zuständige Behörde die örtliche und damit formale Zuständigkeit eines anderen EU-Staates fest. Der Landkreis Gifhorn darf daher in diesen Fällen keinerlei Entscheidungen treffen. Dies wird auch durch Erlasse des Bundes und Landes abschließend geregelt. Diese von Bund und Land vorgegebene restriktive Rechtslage sorgt in vielen Fällen, insbesondere bei den Ehrenamtlichen, für Unverständnis. Die Rechtslage differenziert auch nicht danach, ob es sich um Mangelberufe handelt.
Abschließend stellt der Landkreis Gifhorn klar, dass seitens der Kreisverwaltung keine Asylsuchenden unter Druck gesetzt wurden und werden."
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