Gifhorn. CO2-Emmissionen und Kosten senken – dieses Ziel hat sich der Landkreis Gifhorn mit dem Energie-Einspar-Contracting (EEC) für zehn seiner Liegenschaften gesetzt. Der Weg dorthin führt über gezielte Investitionen in eine effizientere Energieversorgung und sorgt somit für eine Reduzierung des Energiebedarfs in den Gebäuden. Für die Energieversorgung wird ein externer Dienstleister beauftragt. Das berichtet der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Im Rahmen der Vorplanung wurden die Gebäude des Landkreises Gifhorn bezüglich ihrer Energieverbräuche von einem beratenden Ingenieursbüro für kommunales Energiemanagement analysiert und auf dieser Grundlage die zehn verbrauchsintensivsten Liegenschaften für das Investitionsprojekt ausgewählt. Dabei handelt es sich um das Kreishaus I (Schloss), das Kreishaus II, das Sibylla-Merian-Gymnasium, das Otto-Hahn- Gymnasium, das Humboldt-Gymnasium, das Gymnasium Hankensbüttel, die BBS 1 Gifhorn, die BBS 2 Gifhorn, die IGS Nord in Wittingen sowie die Asylbewerberunterkunft Clausmoorhof.
Umbau startet in den nächsten Monaten
Für die ausgeschriebene Leistung hat der Dienstleister E1 Energiemanagement GmbH aus Nürnberg den Zuschlag erhalten. Realisiert wird das Investitionsprojekt in den nächsten zehn Jahren. In den nächsten Monaten wird der Umbau der gebäudetechnischen Anlagen erfolgen, so dass in den kommenden Jahren die Einsparungen wirksam werden. Unter anderem werden Blockheizkraftwerke, Heizungspufferspeicher, Hocheffizienzpumpen, zusätzliche Energiezähler, Raumtemperaturfühler, Funk-Thermostatventile, LED-Leuchten und wassersparende Durchflussbegrenzer an Waschbecken installiert. Das EEC erfordert zudem eine Digitalisierung der Verbrauchs- und Erfassungsinfrastrukturen der Liegenschaften.
Durch die geplanten Modernisierungen sollen die Ausgaben für Wärme, Strom und Wasser jeweils zwischen zehn und 20 Prozent netto reduziert werden. Mit der Energieeinsparung geht zudem eine potentielle Reduzierung der CO2-Emissionen von rund 1.500 t/a einher. Die spezifischen CO2-Emissionswerte in kg/MWh wurden mit der Ausschreibung vorgegeben und entsprechen anerkannten Quellen des Umweltbundesamtes, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der Deutschen Energie-Agentur. Zum einen handelt es sich um direkte Reduzierungen durch Reduzierung der Primärenergieverbräuche (wie Erdgas, Heizöl, Strom). Zum anderen um Reduzierungen, die sich durch den Einsatz hocheffizienter Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme aus Erdgas) ergeben werden. Insbesondere der Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist als bedeutende „Übergangstechnologie“ auf dem Weg zur Klima-Neutralität zu erachten.
Vorteilhaft an diesem Großprojekt ist ferner die Tatsache, dass Investitionen durchgeführt werden, die der Landkreis Gifhorn während der Vertragslaufzeit aufgrund von begrenzten Haushaltsmitteln selbst nicht in diesem Umfang hätte durchführen können.
Nach der Zuschlagserteilung wurde die Vertragsabstimmung durchgeführt und mit der Feinanalyse begonnen. Mit der Feinanalyse wird der oben dargestellte Angebotsinhalt verifiziert. Die Feinanalyse wird formal bis Ende Frühjahr 2022 laufen. Die E1 Energiemanagement GmbH wird im Anschluss an die Feinanalyse eine detaillierte Auswertungsdokumentation der Verbrauchsinfrastrukturen erneut vorstellen und den Um- und Einbau der genannten Regelungstechniken konkretisieren sowie die damit verbundenen zu erwartenden Einsparungen. Die Hauptleistungsphase (Energie-Einsparphase) wird im Jahr 2023 beginnen und 10 Jahre andauern.
Umsetzung des Photovoltaik-Konzepts in Relation zum EEC
Im Oktober 2020 hat der Kreistag die Verwaltung beauftragt, das Modell der Verpachtung von Dachflächen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen durch Dritte umzusetzen. Diese Grundsatzentscheidung steht in Abhängigkeit zu den Ergebnissen aus der Feinanalyse von E1 Energiemanagement GmbH im Rahmen des EEC. Da die Ausschreibung zum Energie-Einspar-Contracting zeitlich früher erfolgte und die Dachflächen ebenfalls zur Nutzung angeboten wurden, hat E1 Energiemanagement GmbH ein Vorgriffsrecht auf diese Dachflächen. Sollten Dachflächen nicht von E1 Energiemanagement GmbH beansprucht werden, stünden diese im Rahmen der Photovoltaik-Ausschreibung weiterhin zur Verfügung. Also, erst wenn die Ergebnisse der Feinanalyse aus dem EEC bekannt sind, kann mit der Ausschreibung bzw. Verpachtung an Dritte begonnen werden.
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