Lange Haft für Gifhorner "Tramper-Prügler"

von Magdalena Sydow


Die beiden Gifhorner Angeklagten haben am siebten Juli 2016 einen 19 Jahre alten Tramper verprügelt. Symbolbild: Marc Angerstein
Die beiden Gifhorner Angeklagten haben am siebten Juli 2016 einen 19 Jahre alten Tramper verprügelt. Symbolbild: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Gifhorn. Am siebten Juli des vergangenen Jahres haben die 25 und 36 Jahre alten Männer auf einem Parkplatz südlich des Tankumsees einen jungen Tramper verprügelt und ausgeraubt. Gestern wurden beide am Landgericht Hildesheim zu langen Haftstrafen verurteilt.


Die beiden Männer hatten das 19-jährige Opfer so stark verprügelt, das dieser ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Der junge Mann wollte von Göttingen zur Insel Poel vor der Ostseeküste trampen, um dort den Geburtstag seines Vaters zu feiern. Die beiden Täter hatten das Opfer zunächst mitgenommen. Nach einer Autopanne bei Königslutter wurden sie von der Schwester eines Angeklagten abgeschleppt. Auf der Fahrt war es dann zum Streit gekommen. Auf einem Parkplatz in der Nähe des Tankumsees habe dann der 36-Jährige dem Opfer plötzlich ins Gesicht getreten. Daraufhin habe dann auch der 25 Jahre alte Mann das Opfer geschlagen.

Weiterhin haben beide Männer auf das Opfer eingetreten, obwohl dieser schon am Boden lag. Außerdem haben die beiden Täter das Portemonnaie des 19-Jährigen entwendet. Das Opfer wurde zudem mit einer Eisenstange verprügelt, uman die Informationen zum Pincode der EC-Karte zu gelangen. Danach ließen sie das Opfer, welches Teile der Schneidezähne verlor, auf dem Parkplatz zurück.

Lange Haftstrafen


Die beiden Täter haben zahlreiche Vorstrafen und saßen deswegen bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Gestern wurde das Urteil am Landgericht Hildesheim verkündet, informiert Philipp Suden, erster Vertreter des Pressesprechers und Richter am Landgericht. "Der 36 Jahre alte Mann wurde zu einer Strafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt", so der Richter. Der jüngere Täter ist zu acht Jahren Haft verurteilt worden, wobei ein Jahr aus einer anderen Verurteilung stammt. Bei beiden habe sich der Vorwurf des Raubs in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung bestätigt. "Beide waren auf Bewährung als sie die Tat begangen. Zudem sind sie einschlägig Vorbestraft, deswegen fällt das Urteil so hoch aus", erklärt Suden.

Alkohol-Entzug angeordnet


Neben der Freiheitsstrafe wurden beide zu einer Unterbringung in der Entzugsklinik verurteilt. Ein Sachverständiger diagnostizierte beiden einen Hang zum Alkohol. "Besonders unter Alkoholeinfluss neigen beide Täter zu Straftaten", erklärt der stellvertretende Pressesprecher. Zunächst muss ein Teil der Haft verbüßt werden, nach zwei Jahren, beziehungsweise zwei Jahren und drei Monaten werden die Täter dann im Entzug untergebracht. Gelingt ihnen die zwei Jahre andauernden Therapie, können sie auf frühere Entlassung auf Bewährung hoffen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.


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