Leistungsbetrug von Asylbewerbern: 27 Strafanzeigen gestellt

von Sandra Zecchino


Ein Doppelbezug von Leistungen sei zukünftig ausgeschlossen. Symbolbild: Sina Rühland
Ein Doppelbezug von Leistungen sei zukünftig ausgeschlossen. Symbolbild: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Gifhorn. Wie Thomas Walter, Erster Kreisrat, auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, habe der Landkreis in 27 Fällen Strafanzeige wegen Sozialbetrug im Bereich Asylbewerber gestellt. Die Taten sollen zu den 300 Sozialbetrugsfällen gehören, die bereits im Januar diesen Jahres aufgedeckt wurden.


Insgesamt seien in diesen Fällen 69.000 Euro zu Unrecht an Leistungen erbracht worden. Weitere 16 bestätigte Fälle der Mehrfachidentitäten werden laut Walter derzeit noch Bearbeitung.

In einem Fall sei bereits eine Gerichtsverhandlung wegen des Leistungsbetruges beim Amtsgericht Gifhorn angesetzt gewesen, berichtet der Erste Kreisrat weiter. Zum vereinbarten Gerichtstermin sei der Angeklagte allerdings nicht erschienen, so dass keine Verhandlung stattgefunden habe. Eine Verurteilung sei bisher in keinem der Fälle erfolgt.

Betrug nicht mehr möglich


Seit diesen Fällen bestehe für die Leistungsbehörden des Asylbewerberleistungsgesetzes der Grundsatz, dass keine Leistungsauszahlungen an Personen erfolgen sollen, die noch nicht erkennungsdienstlich behandelt sind, erläutert Walter, wie der Missbrauch zukünftig verhindert werden soll. "Somit kann ein Doppelbezug von Leistungen zukünftig ausgeschlossen werden." Mittlerweile seien alle Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden, schließt er seine Ausführungen.

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