Landkreis. Durch das Masernschutzgesetz, das am 1. März in Kraft tritt, sind Eltern dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, sobald es in die Kita oder die Schule kommen soll. Darauf weist der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung hin. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis nachträglich bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden. Es drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld, falls Eltern dieser Nachweispflicht nicht nachkommen.
Die Impfpflicht gilt ebenso für nach 1970 geborene Lehrkräfte und Erzieher. Außerdem gilt die Impfflicht für Personal in medizinischen Einrichtungen wie Kliniken und für Bewohner und Mitarbeiter in Asylunterkünften. Dazu zählen auch Auszubildende, Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige in diesen Einrichtungen.
Kinder können ausgeschlossen werden
Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Tritt in der Schule ein Masernfall auf, müssen Schüler ohne ausreichenden Impfschutz eventuell für mehrere Wochen dem Unterricht fernbleiben. Nicht geimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Im Landkreis Gifhorn überprüft der Kinder- und Jugendärztliche Dienst regelmäßig die Impfbücher der Einschulungskinder sowie der Viert-, Sechst- und Neuntklässler aller Schulen im Landkreis. Die Eltern erhalten jeweils eine individuelle Impfempfehlung mit dem Hinweis, die notwendigen Nachholimpfungen durch den Haus- oder Kinderarzt durchführen zu lassen. Im Jahr 2019 haben 94,1 Prozent der Schulanfänger eine einmalige Impfung gegen Masern erhalten, und immerhin 91,4 Prozent der Kinder waren vollständig gegen Masern geimpft. Bei den älteren Kindern sind die Impfquoten noch zufriedenstellender. Bei der Impfbuchaktion 2018 wiesen jeweils 96,6 Prozent der Neunt- und Sechstklässler zwei Masernimpfungen nach.
Impfberatung in Anspruch nehmen
"Der nächste Termin bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt sollte daher jetzt schon für eine Impfberatung genutzt werden", rät der Landkreis. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den aktuellen Impfstatus zu überprüfen – und zwar nicht nur bei Kindern und Jugendlichen, sondern auch für Erwachsene. Neben der Masernimpfung sollten auch die anderen von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen im Blick behalten werden und fehlende Impfungen zeitnah nachgeholt werden. Dazu gehören beispielsweise Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Hepatitis B und Mumps.
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