Mehr Ärzte, mehr Mindestlohn: Gewerkschaften berieten sich


Ergebnisreiche Stunden verbrachten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in den ersten Tagen des Jahres 2020. Foto: AfA Gifhorn
Ergebnisreiche Stunden verbrachten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in den ersten Tagen des Jahres 2020. Foto: AfA Gifhorn

Gifhorn. Der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Wolfsburg Hartwig Erb und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen AfA, Boris Jülge hatten ins Gifhorner Hotel Deutsches Haus zur Diskussion über den „Gewerkschaftstag 2019 in Nürnberg“ geladen. Des Weiteren wurden Anträge für die AfA-Bezirkskonferenz in Braunschweig beschlossen. Dies berichtet die AfA in einer Pressemitteilung.


„Der Gewerkschaftstag hat gezeigt, dass die Gewerkschaften auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet ist. Wir haben leidenschaftlich diskutiert und die Weichen für die kommenden vier Jahre gestellt“, sagte Hartwig Erb, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Wolfsburg. Eine ausgiebige Diskussion auf dem Gewerkschaftstag habe der Antrag angestoßen, den Rechtsschutz für Eltern bei der Durchsetzung des Anspruchs auf einen Krippenplatz zu erweitern. Seit dem 1. August 2013 bestehe ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für unter Dreijährige. Bislang stünden aber vielerorts zu wenig Krippenplätze zur Verfügung.

Keine Beitragspflicht für Betriebsrenten


Darüber hinaus wurden tarifliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge für Betriebe, die bislang keine Vorsorgewerke haben, diskutiert und beschlossen. Auch der Antrag nach Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ bei Beziehern von Betriebsrenten wurde auf dem Gewerkschaftstag verabschiedet.

Hintergrund:
Auf Betriebsrenten werden seit 2004 Sozialabgaben in vollem Umfang fällig (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Betriebsrentner zahlen den vollen Krankenversicherungsbeitrag von 14,6 Prozent. Die IG Metall fordert, dass bei der Auszahlung von Betriebsrenten die volle Beitragspflicht wegfällt. Somit soll, wie bei der gesetzlichen Rente, nur der Arbeitnehmeranteil entrichtet werden.

Folgende Anträge der AfA Gifhorn zur AfA-Bezirkskonferenz in Braunschweig wurden beschlossen:

Förderung von Personalkosten in der ambulanten Pflege


Der AfA Bezirk Braunschweig fordert die AfA-Bundeskonferenz auf, sich dafür einzusetzen, den §37,3 ( SGB V ) so zu ergänzen, dass die Dienste für jede Verordnung die zur Genehmigung den Krankenkassen vorgelegt werden, mindestens eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro erhalten, Auch die ambulante Pflege benötigt eine breitere Finanzierung der Personalkosten für mehr Mitarbeiterinnen. Der Effekt der Aufwandsentschädigung wird sein, dass der bürokratische Aufwand im Verordnungsmanagement endlich vergütet wird. Wir hoffen auch darauf, dass die Genehmigungspraxis sich verbessern wird (Bürokratieabbau).

Thema Ärztemangel


Die AfA Gifhorn fordert die AfA-Bundeskonferenz auf, eine spezielle Weiterbildung für Pflegefachkräfte zu schaffen, zur eigenverantwortlichen Übernahme von medizinischen Behandlungen.
Der Katalog der Behandlungspflegen, die zur Delegation vom Arzt auf Pflegefachkräfte möglich sind, wird entsprechend erweitert.
In anderen Ländern gibt es zum Beispiel „Gemeindeschwestern“, die befähigt sind,eigenverantwortlich verschiedene medizinische Behandlungen durchzuführen.

Thema Mindestlohn



Die AfA fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Zudem soll der Mindestlohn jährlich mindestens um die durchschnittlichen Tarifsteigerungen im Bundesgebiet angepasst werden.


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