Gifhorn. Der Arbeitsmarkt steht in der Corona-Krise stark unter Druck. Auch Kündigungen sind derzeit keine Seltenheit: Im April gab es in Deutschland 308.000 mehr Arbeitslose als noch im März. Doch was tun, wenn plötzlich der Job weg ist? Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn berät Betroffene in seinem Beratungszentrum in der Michael-Clare Straße 6 kompetent bei Fragen rund ums Arbeitslosengeld, wie der Verband in einer Pressemitteilung berichtet.
Wann und wo muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Welche Unterlagen muss ich einreichen? Wie viel Arbeitslosengeld steht mir überhaupt zu – und wie lange? Ist der erste Schock nach einer Kündigung überwunden, stünden Betroffene oft vor vielen Fragen. Antworten und Hilfe gäbe es im SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn. „Arbeitslosengeld wird regulär für sechs bis 24 Monate gezahlt – abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange in den letzten fünf Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand“, erläutert SoVD-Beraterin Christine Scholz. „Wegen der Corona-Krise gilt derzeit aber eine Ausnahme: Arbeitslose, deren Anspruch eigentlich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 ausläuft, erhalten die Bezüge drei Monate länger.“ Dabei liege die Höhe des Arbeitslosengelds grundsätzlich bei 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, für Arbeitslose mit Kindern bei 67 Prozent.
„Das Wichtigste ist, dass sich die Betroffenen spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden“, so Scholz weiter. „Erfährt man erst später, dass man arbeitslos wird, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.“ Sonst riskiere man eine Sperrzeit, in der das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt werde. Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen seien derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen und auch sonst nur schwer erreichbar. „Auch hier helfen wir gerne weiter“, betont Scholz. „Wer zum SoVD kommt, kann sicher sein, dass seine Unterlagen rechtzeitig und rechtssicher bei der Agentur eintreffen.“
Termine für eine Beratung könnten Interessierte unter der Nummer 05371 - 36 85 oder per E-Mail unter info@sovd-gifhorn.de vereinbaren.
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Was muss wo erledigt werden? Der SoVD berät die Hilfesuchenden zu den wichtigsten Fragen. Symbolbild. | Foto: Pixabay

