Hildesheim. Am 9. Januar wird vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen das Betreuer-Paar einer Wohngruppe in Gifhorn, das über Jahre hinweg Schutzbefohlene missbraucht haben soll, neu begonnen. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemeldung.
Einem heute 57 Jahre alten Angeklagten und seiner 60 Jahre alten Ehefrau wird vorgeworfen, als Betreuer und Leiter einer familienanalogen Wohngruppe für hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und Erwachsene, für die sie die Fürsorge und Obhut ausübten, zwischen Mai 1998 und Juli 2007 mehrere Straftaten begangen zu haben.
Schwerer sexueller Missbrauch undschwere Misshandlung
DemMann wird vorgeworfen in elf Fällen sexuellen Missbrauch von Kindern begangen zu haben, wobei es sich in zwei Fällen um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben soll und in einem Fall zusätzlich eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen worden sein soll. Darüber hinaus soll der Angeklagte in vier Fällen schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen haben. Die dem Angeklagten vorgeworfenen Taten soll er an vier unterschiedlichen Mädchen begangen haben, die in der Einrichtung lebten.
Die 60-jährige Angeklagte soll in fünf Fällen schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen haben, wobei ihr hauptsächlich vorgeworfen wird, die Tathandlungen ihres Ehemannes trotz eigener Fürsorgepflichten gebilligt zu haben und nicht eingeschritten zu sein.
Neue Akten führten zu neuer Verhandlung
In dem Verfahren war zunächst von Mitte September bis Ende Oktober verhandelt worden, ehe die Hauptverhandlung am 29. Oktoberaufgrund umfangreicher, neu zum Verfahren gelangter Aktenbestandteile ausgesetzt wurde. Die Sache wird nun komplett neu verhandelt. Die 60-jährige Angeklagte befand sich zunächst in Untersuchungshaft, ist inzwischen aber nicht mehr inhaftiert. Der 57-jährige Angeklagte befindet sich aber weiterhin in Untersuchungshaft.
26 Fortsetzungstermine bis Ende Mai 2020 sind angesetzt. Im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre einzelner Verfahrensbeteiligter könnte es in diesem Verfahren mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen, dass für sogar große Teile der Hauptverhandlung die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, so das Landgericht.
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