Gifhorn. Für die Verkehrsteilnehmer, die die Okerbrücke am östlichen Ortseingang von Volkse befahren wollen, ändert sich die Verkehrsführung. Grundsätzlich dürfen nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 30 Tonnen die Brücke überqueren und es wurde eine Fahrbahnverengung mit veränderter Bevorrechtigung für den Begegnungsverkehr angeordnet. So soll die Brücke vorerst entlastet werden. Um die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen, wird die Geschwindigkeit stufenweise reduziert. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.
Vom Sportplatz kommend in Richtung Volkse müsse die Geschwindigkeit auf maximal auf 70 km/h reduziert werden und anschließend vor der Brücke auf 50 km/h. Die Fahrbahnverengung sei durchgeführt worden, um die Begegnung von Schwerlastverkehr auf der Brücke zu vermeiden.
Die Fahrbahnverengung biete zugleich den Vorteil, dass die Fußgänger mehr Platz bekommen. Außerdem werde mit der Verengung gleichzeitig eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeit im Ortseingangsbereich erwartet.
So wurde die Vorrangregelung auf der Brücke verändert
Autofahrer vom Sportplatz im Richtung Volkse fahrend haben Vorfahrt, obwohl sich auf dieser Straßenseite die Verengung der Fahrbahn befinde. Das habe mit der eingeschränkten Sicht zu tun, die die Autofahrer aus der anderen Richtung haben (aus der Ortschaft Volkse kommend in Richtung Brücke und Sportplatz). Aus Verkehrssicherheitsgründen sei daher die straßenverkehrsbehördliche Anordnung so getroffen worden, dass die Autofahrer aus Richtung Volkse kommend warten müssen, um sich während der Wartezeit einen besseren Überblick über die aktuelle Verkehrssituation verschaffen zu können.
Diese Maßnahmen seien notwendig geworden, da bei der regelmäßig stattfindenden Bauwerksuntersuchung einige Schäden am Bauwerk festgestellt wurden. Das Brückenbauwerk sei im Jahr 1955 mit einer Stahlbetonfahrbahnplatte auf Stahlträgern errichtet worden. Dadurch, dass der Verkehr stetig zunehme und die Fahrzeuge immer schwerer werden, sei das Bauwerk mit der Zeit ermüdet.
Sanierung oder Neubau?
Landrat Dr. Andreas Ebel ergänzt: „Aus diesem Grund müssen wir jetzt handeln. Die jetzt getroffenen Maßnahmen sind nur der erste Schritt. Als Nächstes müssen wir gemeinsam mit der Politik eine Entscheidung treffen, ob die Okerbrücke saniert wird oder einem Neubau weichen soll. Die Vor- und Nachteile werden wir sorgfältig abwägen.“ Dafür werde der Erhaltungszustand des Bauwerks geprüft, die Verkehrszunahme berücksichtigt und vor allem auch eingeplant, dass es mehr Radfahrerinnen und Radfahrer gibt, die die Brücke ebenfalls nutzen. Darüber hinaus berücksichtige die Kreisverwaltung auch die naturschutz- und wasserrechtlichen Anforderungen sowie die mögliche Nutzung von betroffenen Grundstücksflächen, die mit den weiteren Maßnahmen in Einklang gebracht werden müssen.
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