Gifhorn. Seit Juli 2017 gilt das neue Unterhaltsvorschussgesetz. Auch für den Landkreis Gifhorn hatte dies erhebliche Auswirkungen. Die Anzahl der laufenden Fälle hat sich mehr als verdoppelt. Die Zahlen wurden dem Ausschuss für Jugendhilfe in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch präsentiert.
Am 1. Juli 2017 änderte sich das Unterhaltsvorschussgesetz gravierend. Die Höchstleistungsdauer von bisher 72 Monaten und die Altersgrenze 12 Jahre wurden abgeschafft. Kinder können nun maximal 18 Jahre lang Unterhaltsvorschuss erhalten. Die Anzahl der laufenden Fälle stieg um 120 Prozent von 628 auf 1380. Die Anzahl der Neuanträge stieg von 2016 356 auf 2017 1.124. 2018 waren es bislang 700. DieKosten der Unterhaltsvorschussleistungen entwickelten sich von 2016 1.317.000Euro auf 2.050.000 Euro in 2017.2018werden es vermutlich 2.920.000Euro.
An Kinder bis 5 Jahrewerden 154Euro ausgezahlt, was einen Anteil an der Gesamtfallzahlvon 22Prozent entspricht. Von 6 bis 11 Jahren sind es 205 Euro (Anteil an Gesamtfallzahl: 41Prozent), von 12 bis 18 Jahren 273Euro(Anteil an Gesamtfallzahl: 37 Prozent).
80Prozent der Kosten tragen Land und Bund
Die Kosten werden zu 80Prozent von Land und Bund erstattet. 20Prozent der ausgezahlten Unterhaltsvorschüsse sowie Personal- und Gerichtskosten trägt der Landkreis selbst. 40Prozent der Einnahmen aus Rückforderungen von Unterhaltspflichtigen sind an das Land abzuführen.
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