Gifhorn. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) äußert Kritik über fehlende Zoll-Kontrollen. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn würden in Gifhorn zu selten geahndet – vor allem im Gastgewerbe. Lediglich 4,1 Prozent aller Hotels und Gaststätten im gesamten Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) seien vom Zoll kontrolliert worden.
Nach Angaben der NGG kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Braunschweig im vergangenen Jahr 107 Gastro-Betriebe. Im Jahr zuvor hatten die Beamten 133 Betriebe im Gastgewerbe geprüft.In allen Branchen habe das Hauptzollamt im letzten Jahr 788 Arbeitgeber auf Schwarzarbeit, Lohn-Prellerei und Betrug bei der Sozialversicherung überprüft. Wegen Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn verhängten die Kontrolleure demnach Bußgelder in Höhe von 295.000 Euro und leiteten 93 Ermittlungsverfahren ein – 53 davon im Gastgewerbe. Die Zoll-Bilanz gehe aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Arbeitsmarkt-Expertin Beate Müller-Gemmeke (Grüne) hervor.
„Kontrollen müssenausgeweitet werden"
Geschäftsführer Manfred Tessmann nennt die Zahlen „alarmierend“: „Von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 sollten die Beschäftigten im Gastgewerbe besonders profitieren. Aber viele Kellner, Köche und Co. gehen offenbar leer aus. 53 eingeleitete Ermittlungsverfahren bei nur 107 geprüften Betrieben zeigen, dass die Zahl der Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten, noch immer viel zu hoch ist.“ Der Zoll müsse seine Kontrollen auch in Braunschweig nun dringend ausweiten, fordert Tessmann. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde gelte nur auf dem Papier. „Je stärker der Zoll kontrolliert, umso mehr steigt das Risiko für Arbeitgeber, bei Tricksereien erwischt zu werden. Die Politik hat den Mindestlohn per Gesetz vorgeschrieben. Jetzt muss sie endlich dafür sorgen, dass er überall eingehalten wird.“
Zahl der Kontrollen gesunken
Bundesweit sank die Zahl der Zoll-Kontrollen im Gastgewerbe nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein im letzten Jahr um 17 Prozent. Die NGG zweifelt dabei an einem „ernsthaften Interesse des Ministeriums, künftig mehr zu kontrollieren“. Stattdessen habe sich Wolfgang Schäuble zuletzt für eine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes und tägliche Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden im Gastgewerbe ausgesprochen. Manfred Tessmann befürchtet, so könnte „tagtäglicher Gesetzesbruch legalisiert werden“. Dem erteilt die NGG eine Absage. Entscheidend seien mehr Kontrollen: „Wenn wenig kontrolliert wird, blüht ein Schwarzmarkt mit der Arbeit und dem Staat entgehen Millionen.“
Die Gewerkschaft fordert deutlich mehr Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, um wieder auf ein „ordentliches Kontroll-Level“ zu kommen. Tessmann: „Bei der Einführung des Mindestlohns hatte die Bundesregierung 1.600 zusätzliche Kontrolleure für die FKS versprochen. Davon ist bislang weit und breit nichts zu sehen.“
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