Gifhorn. In der vergangenen Woche kam zu einem unschönen Zwischenfall in der Schneppelmoorsiedlung bei Gifhorn: Ein Rettungswagen fand die Hauptstraße 53 nicht, aus der ein Patient abgeholt werden sollte. Die AfD macht den Fall öffentlich und stellte die Frage, wie es dazu kommen konnte. regionalHeute.de ist der Sache nachgegangen.
Für viele Menschen birgt das Albtraumpotenzial: Ein Notfall im Haus, man wählt den Notruf und dann findet der Rettungswagen die Adresse nicht. So geschehen ist das kürzlich in der Schneppelmoorsiedlung bei Gifhorn. Das Auto habe das Gelände der Diakonie abgefahren und dort erfolglos nach der Hauptstraße 53 gesucht, bis schließlich Anwohner die Sanitäter zum richtigen Haus lotsten.
Die AfD machte den Fall in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung öffentlich. Auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigten Stadt und Landkreis den Vorfall. Aber wie konnte es dazu kommen? Zurückführen lässt sich die Misere auf ein Missverständnis in den Verwaltungen.
Eine Meldefehler führte zu der Irrfahrt
Des Pudels Kern war demnach, dass die Hauptstraße 53 bis dato nicht als gemeldete Wohnadresse von der Stadt an den Landkreis hinterlegt worden war. Im Februar 2020 hatte der Ortsrat Kästorf nämlich beschlossen, den Wegen auf dem Gelände der Diakonie, auf dem auch die Schneppelmoorsiedlung liegt, eigene Straßennamen zu geben. Weil Kästorf nun ein Ortsteil der Stadt Gifhorn ist, ist die dann für die Übermittlung der neuen Adressen an den Landkreis zuständig. Erhält der Landkreis die neuen Adressen, pflegt er sie dann ins Notrufsystem ein.
Ist die Adresse hinterlegt, kann der Rettungsdienst sie über sein Navigationssystem finden. Das ist diesem Fall allerdings nicht passiert, immerhin hatte die Stadt Gifhorn nicht übermittelt. Das sei nun nachgeholt worden. Gegenüber regionalHeute.de schloß der Landkreis nun aus, dass es jedenfalls an Hauptstraße der Schneppelmoorsiedlung erneut zu einem solchen Fehler kommt. Das Wichtigste aber hat funktioniert: Der Patient wurde rechtzeitig abgeholt und zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Die gesetzlich vorgeschriebene Ankunftszeit wurde eingehalten, trotz anfänglicher Irrfahrt.
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