Ölaustritte im Wasserschutzgebiet - wie viele Lecks gibt es wirklich?

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Ist die Sicherheit von Ölförderung im Wasserschutzgebiet ausreichend gewährleistet? Die Grünen bezweifeln das. Symbolfoto: Pixabay
Ist die Sicherheit von Ölförderung im Wasserschutzgebiet ausreichend gewährleistet? Die Grünen bezweifeln das. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Gifhorn. Nach wiederholten Unfällen im Zusammenhang mit teils massiven Lecks in Öl-Beförderungsleitungen des Konzerns Vermilion waren für die Grünen-Abgeordnete Imke Byl und ihre Fraktion Zweifel am Zustand der Leitungen aufgekommen. Die Grünen richteten daraufhin eine Anfrage zur Sicherheit der Ölförderung im Wasserschutzgebiet an die Landesregierung. Die Grünen nahmen zur nun vorliegenden Antwort in einer Pressemitteilung Stellung.


Wie der Konzern Vermilion mittlerweile zugab, habe es nach der Leckage Ende Mai und im Ergebnis weiterer Prüfungen an der betroffenen Lagerstättenwasserleitung vier weitere Schadstellen gegeben. Diese wurden in kleinerem Umfang vollständig saniert. Das bestätigt auch die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Landtagsabgeordneten Imke Byl. Die Grüne war durch den Wasserwirtschaftsingenieur Bernd Ebeling darauf aufmerksam gemacht worden, dass an der Leckage-Leitung weitere sechs Ausgrabungen vorgenommen worden waren.

Wie intensiv wird die Leitung geprüft?


Die Abgeordnete reichte direkt die nächste Anfrage bei der Landesregierung ein: „Bemerken die Förderunternehmen kleinere Schadstellen an ihren Leitungen normalerweise überhaupt? Das ist doch die Frage, die sich nun aufdrängt. Die Antwort auf meine Landtagsanfrage beruhigt mich auf jeden Fall nicht. Im Gegenteil, wir wollen es nun ganz genau wissen: Wie viele Kontrollen hat das Landesbergamt in den letzten fünf Jahren überhaupt durchgeführt? Und wie sollen die vielen Leitungen unter der Erde wirksam gerade auf kleinere Leckagen kontrolliert werden? Dass die Erdölförderung auch in den sensiblen Wasserschutzgebieten weiterhin stattfindet, halte ich für hochproblematisch. Dem Umwelt- und Wasserschutz muss auf jeden Fall Priorität eingeräumt werden!“ erklärt Byl.


Laut der Antwort der Landesregierung richten sich die Intervalle der Prüfungen nach der Bergverordnung für Tiefbohrungen im Land Niedersachsen. Sowerde diese Rohrleitung regelmäßig durch Sachverständige mittels Druckprobe oder mittels Gasspürverfahren geprüft. Der erste Abschnitt der Leitung – vom Betriebsplatz bis hinter den Elbe-Seitenkanal– wird alle drei Jahre geprüft, die anderen drei Abschnitte bis zu der Druckreduzierstation werden alle fünf Jahre geprüft. Während des Betriebes wird kontinuierlich der Betriebsdruck überwacht und eine Volumenbilanzierung zur Leckerkennung durchgeführt. Darüber hinauswerde die gesamte Leitungstrasse einmal im Monat durch sachkundiges Personal des Betreibers begangen.

Reichen die aktuellen Kontrollen?


„Es muss sich doch die Frage stellen, ob derartige Prüfungen ausreichend sind, wenn es immer wieder zu Unfällen kommt. Die undichte Leitung ist nach Angabe des Landesbergamts etwa 37 Jahre alt und es lässt sich nur vermuten, wie viele weitere Schäden sich noch an dieser und an anderen Leitungen befinden, die bisher unentdeckt bleiben.“ ergänzt der Wittinger Kreistagsabgeordnete Christian Schroeder. „Die Auswirkungen solcher Unfälle auf unser Grundwasser können verheerend sein. In Wasserschutzgebieten sollten Öl- und Gasbohrungen deshalb definitiv verhindert werden!“

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