Gifhorn. Der Allgemeinmedizinerin aus Gifhorn wird Betrug in 313 Fällen vorgeworfen. Außerdem wird die Medizinerin wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Morgen beginnt der Prozess vor dem Landgericht gegen die 57-jährige.
Die Ärztin soll zwischen März 2003 und Juni 2013 bis zu 100 Substitutionspatienten behandelt haben. Es soll jedoch keine gesetzmäßige Behandlung erfolgt sein. Die Behandlung sei, so die Anklage, nicht ausreichend dokumentiert worden. Ebenso werden der Angeklagten Fehler bei der Beratung vorgeworfen.
Konkret handelt es sich um die Ausgabe von Methadon. Hier soll die Medizinerin nicht vorschriftsgemäß Aufsicht geführt haben und die Opiate den Patienten zur freien Verfügung gestellt haben. Die Einnahme darf aber nur unter Ärztlicher Aufsicht erfolgen. Zusätzlich muss während der Methadon-Behandlung kontrolliert werden, ob die Patienten sich an den vorgeschriebenen Droge- und Alkoholkonsum halten. Auch dies habe die Gifhorner Ärztin nicht getan.
Außerdem wird der Allgemeinmedizinerin vorgeworfen wahrheitswidrige Angaben zu vorgenommenen Behandlungen gemacht zu haben. Aufgrund ihrer Sammelerklärungen in dem Zeitraum des ersten Quartals 2009 bis zum ersten Quartal 2013 seien insgesamt 786.484,65 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen an die Angeklagte zu Unrecht ausgezahlt worden.
Morgen um 9 Uhr beginnt der Prozess, der an neun Tagen, bis zum 13. Februar, verhandelt werden soll.
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