Gifhorn. Wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz muss sich ein 48-Jähriger ab dem kommenden Montag vor dem Landgericht Hildesheim verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. Oktober des vergangenen Jahres in Gifhorn auf einen Mann im Rahmen eines Streits geschossen zu haben. Das teilt das Landgericht in einer Pressemitteilung mit.
Der Angeklagte soll bei dem Streit unvermittelt einen Revolver, der unter Nutzung von Knallkartuschen zum Verschießen von Hartgummikugeln vorgesehen sei, gezogen und aus einer Entfernung von 60 Zentimetern auf das Gesicht des anderen Mannes geschossen haben. Als der angegriffene und schon stark blutende Mann sodann auf die Knie ging und seine Hände schützend vor das Gesicht hielt, soll der Angeklagte drei weitere Schüsse in Richtung des Gesichts abgegeben haben. Anschließend soll er den Vorfallsort verlassen und den Eintritt tödlicher Verletzungen des Zeugen dabei zumindest in Kauf genommen haben.
Schuss ins Auge
Schon der erste Schuss soll in die Augenhöhle des Zeugen eingedrungen sein, der unter anderem starke Blutungen und auch Brüche in der Augenhöhle erlitten habe. Die Verletzungen sollen jedenfalls potentiell lebensbedrohlich gewesen und mit einer Einschränkung der Sehkraft verbunden gewesen sein. Weitere Verletzungen sollen zudem ein Steckschuss im Handgelenk und weitere oberflächliche Verletzungen
gewesen sein.
Der Angeklagte, der nicht die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz und Führen des Revolvers gehabt habe, wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt worden. Das Urteil würde demnach am 22. April fallen.
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