Gifhorn. Die Gruppe Bündnis 90/Die Grünen // Die FRAKTION im Rat der Stadt Gifhorn beantragt, die Gelder für das Gifhorner Schützenfest im Haushaltsplan zu streichen, sollte die Schützenordnung nicht diskriminierungsfrei angepasst werden. Der Antrag soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie später im Verwaltungsausschuss und im Rat behandelt werden. Das teilen die Grünen in einer Pressemeldung mit.
"Die im Haushalt der Stadt Gifhorn für das Schützenfest eingeplanten Gelder werden nur dann ausgezahlt, wenn eine neue diskriminierungsfreie Schützenordnung der Stadt Gifhorn beschlossen wurde. Die Erarbeitung einer neuen Schützenordnung soll mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt werden", heißt es im Antrag.
Ungleichbehandlung von Geschlechtern
Zur Begründung wird genannt, dass die aktuelle Fassung der Schützenordnung der Stadt Gifhorn von 1993, die die Grundlage für das jährlich von der Stadt veranstaltete Schützenfest sei, eine Grundlage für die Ungleichbehandlung von Geschlechtern ohne ersichtlichen Grund darstelle. So würde es beispielsweise heißen, dass nur „männliche Teilnehmer“ berechtigt sind „drei Schuss auf die Königsscheibe abzugeben“. Somit könnten auch nur männliche Teilnehmer Majestät der Stadt Gifhorn werden.
Dass zusätzlich zwei Wochen nach dem Gifhorner Schützenfest beim Lustigen Sonntag, welcher im Übrigen eine Veranstaltung beider Gifhorner Schützenkorps und nicht der Stadt Gifhorn sei, noch eine Damenkönigin ermittelt werde, könne die durch die Schützenordnung der Stadt Gifhorn gewollte Ungleichbehandlung von Geschlechtern nicht ausgleichen, da der Damenkönigin seit jeher eine stets wesentlich geringere Rolle als dem Schützenkönig im öffentlichen Leben der Stadt Gifhorn zukomme und sie bei allen offiziellen Anlässen rund um das Gifhorner Schützenfest nur eine untergeordnete oder teils auch gar keine Rolle spiele. Dies werde auch dadurch deutlich, dass die Damenkönigin anders als der Schützenkönig mit keiner Silbe in der Schützenordnung der Stadt Gifhorn Erwähnung finde.
Kein weiteres Schützenfest?
Die Schützenordnung der Stadt Gifhorn sei eine Satzung örtlichen Rechts. Da alle in der Bundesrepublik Deutschland erlassenen Rechtsnormen gemäß Grundgesetz frei von jeglicher unbegründeter Ungleichbehandlung von Geschlechtern sein müssen, gelte dies auch für die Schützenordnung der Stadt Gifhorn. "Diese ist in neuer, diskriminierungsfreier Form vorzulegen und zu beschließen, ehe die Stadt Gifhorn ein weiteres Schützenfest veranstaltet", so die Antragssteller.
Sandra Zecchino, Vorsitzende von Die Fraktion im Rat der Stadt, dazu:
"Es ist in der heutigen Zeit absolut nicht mehr tragbar, dass eine städtische Ordnung die Grundlage für eine solche Ungleichbehandlung der Geschlechter ist. In der Schützenordnung der Stadt steht aktuell, dass nur 'männliche Teilnehmer' auf die Königsscheibe schießen dürfen und entsprechend Schützenkönig werden können. Bevor die Stadt erneut Gelder für das Schützenfest auszahlt, muss diese Diskriminierung auf jeden Fall behoben werden.
Die Frage, ob Frauen beim Schützenfest gleichberechtigt behandelt werden oder nicht, ist keine Frage, die nur die Schützinnen und Schützen beschäftigt. Bei Gesprächen mit Frauen, die selbst nicht mit dem Schützenverein verbunden sind, wurde deutlich, dass es auch ihnen wichtig ist, dass die Stadt Gifhorn den aktuellen Zustand ändern und so zeigen, dass Diskriminierung hier keine Chance hat."
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