Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn ist an einigen Unternehmen beteiligt, was prinzipiell auch nicht abzulehnen ist, so die AfD-Kreitagsfraktion in einer Pressemitteilung. Dass Unternehmen zur weiteren Finanzierung Geldmittel benötigen sei auch ein normaler Vorgang, doch kritisiert die Fraktion dabei die Vergabepraxis.
"Dass die Vergabe von zum Teil erheblichen Mitteln jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und des Kreistages passiert, stößt auf Ablehnung seitens der AfD Kreistagsfraktion," so der Fraktionsvorsitzende Stefan Marzischewski-Drewes.
"Hier werden teilweise Erhebliche Geldbeträge im geheim tagenden Kreisausschuss genehmigt und die Gesamtheit der Abgeordneten des Kreistages in keinerlei Weise mit einbezogen, das Widerspricht demokratischen Spielregeln und dem Gebot der Transparenz. Daher hat die AfD als soziale Heimat- und Bürgerpartei einen Antrag eingebracht, dass Gesellschafterdarlehen ab einer Höhe von 200.000 Euro zukünftig öffentlich beraten und beschlossen werden, um die Rechte jedes einzelnen kommunalen Mandatsträgers zu stärken."
Der Antrag im Detail:
Die AfD-Fraktion beantragt folgende Änderung der Hauptsatzung bzw. Geschäftsordnung:
1. Bei Gewährung von Gesellschafterdarlehn des Landkreis Gifhorn an Tochtergesellschaften des Landkreises ab einer Höhe von 200.000 Euro hat zwingend eine Beratung und Beschlussfassung im Kreistag zu erfolgen.
2. Die Beratung und Beschlussfassung darüber hat, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen öffentlich zu erfolgen.
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