Gifhorn. Die steigenden Coronazahlen - im Landkreis Gifhorn liegt die aktuelle 7-Tage-Inzidenz bei 34,6 - stellen auch die Schulen vor neue Herausforderungen, denn die Schulen sollen auch nach den Herbstferien den eingeschränkten Regelbetrieb mit Präsenzunterricht fortsetzen. Laut Kultusministerium soll dabei für ausreichendes Lüften in den Klassenzimmern gesorgt werden. regionalHeute.de fragte bei der Stadt- und Landkreisverwaltung Gifhorn nach, ob die baulichen Voraussetzungen an den Schulen dafür gegeben sind.
Fachgerechtes Lüften sei laut Kultusministerium der entscheidende Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirke, dass potenziell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Das bedeutet, dass in den Schulen die Faustregel 20-5-20 - 20 Minuten Unterricht - 5 Minuten lüften - 20 Minuten Unterricht - angewendet werden muss. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden. Jahreszeitangepasste Kleidung sei wichtig, gleichzeitig werde aber niemand in der Schule dauerhaft im Kalten sitzen und frieren müssen.
Doch ist eine ausreichende Lüftung nach der 20-5-20-Formel überhaupt umsetzbar und welche Maßnahmen müssten an den Schulen getroffen werden, damit sie umsetzbar ist? Annette Siemer, Pressesprecherin der Stadt Gifhorn, erklärt dazu: "Die Durchführung des Lüftens, insbesondere die 20-5-20 Regelung, erfolgt auf Grundlage der Regelungen des Landes. Dazu sind bauliche Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehört, dass mindestens ein Fenster vollständig zu öffnen ist, um ein Querlüften über die Klassenraumtür zu ermöglichen – dies haben wir an den Schulen in unserer Trägerschaft erfüllt."
Und auch bei den Schulen, die in der Trägerschaft des Landkreises sind, wurden durch die Kreisverwaltung entsprechende Maßnahmen getroffen. "Um den erforderlichen Luftaustausch in den Klassenräumen zu ermöglichen, wurden bereits vor den Sommerferien sämtliche Fenster durch die jeweiligen Schulhausmeister kontrolliert und nach Bedarf für eine weite Öffnung entriegelt", fügt Gifhorns Landrat Dr. Andreas Ebel auf Nachfrage von regionalHeute.de an.
Antrag auf CO²-Messgeräte und Luftreinigungsgeräte
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grüne hat im gestrigen Schulausschuss einen Antrag zur Anschaffung von CO²-Messgeräten und Luftreinigungsgeräten eingebracht. Wie der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Klaus Rautenbach, erklärt, sollen die CO2-Messgeräte zeitnah für alle Klassenverbände beschafft werden.
Der Präsenzunterricht in den Schulen stelle in der kalten Jahreszeit die Schulen vor hohe Anforderungen. Die Innenraumlufthygiene-Kommission am Umweltbundesamt habe deutlich gemacht, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen nur dann ausreichend wirksam sei, wenn gleichzeitig für einen angemessenen Luftaustausch für Fensterlüftung und Lüftungstechnik gesorgt wird, argumentieren die Grünen ihren Antrag und berufen sich auf eine Studie der Frankfurter Goethe Universität. Diese würde bestätigen, dass leistungsfähige Luftreinigungsgerät mit einem HEPA-Filter die Menge an Aerosolen so stark reduzieren können, dass in einem geschlossenen Raum auch die Ansteckungsgefahr durch eine hochinfektiöse Person sehr deutlich reduziert würde.
Da der Einbau solcher Geräte mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sei, plädieren die Grünen dafür, dass der Einbau der Luftreinigungsgeräte auf zwei Haushaltsjahre gestreckt und eine Prioritätenliste auf fachlicher Grundlage erstellt werden. Die CO2-Messgeräte sollten allerdings zeitnah für alle Klassenverbände beschafft werden.
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