Sorge um Erdöl-Lecks: Landrat fordert Überprüfung der Leitungen


Landrat Dr. Andreas Ebel fordert vom Landesamt als der zuständigen Überwachungsbehörde die zeitnahe und gründliche Überprüfung aller Förderanlagen. Archivfoto: regionalHeute.de
Landrat Dr. Andreas Ebel fordert vom Landesamt als der zuständigen Überwachungsbehörde die zeitnahe und gründliche Überprüfung aller Förderanlagen. Archivfoto: regionalHeute.de | Foto: regionalHeute.de

Landkreis. Der Landkreis Gifhorn weist eine lange Geschichte der Förderung von Erdöl in seinem Kreisgebiet auf. Leider hätten nun diverse Vorfälle allein in den letzten zwei Jahren, verursacht durch defekte Förder- oder Transportleitungen, wachsende Zweifel daran geweckt, dass die notwendige Sicherheit der Anlagen noch durchweg gegeben sei. Das teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemeldung mit.


Durch Leckagen an Leitungen für Nassöl und auch für Lagerstättenwasser sind zum Teil erhebliche Mengen an wassergefährdenden Stoffen ausgetreten, so dass verunreinigte Bereiche unter Führung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie saniert werden mussten. Zwar sei es noch zu keinem gravierenden Schaden am Grundwasser gekommen - aber die Besorgnis darüber steige, so der Landkreis. Das Vertrauen in die Sicherheit der Förderanlagen habe bei der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten deutlich abgenommen und sei in Teilen bereits nicht mehr vorhanden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass im Landkreis Gifhorn große Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen sind und hier in erheblichem Maße Trinkwasser gefördert wird.

"Eine reale Gefahr für Grund- und Oberflächenwasser nicht ausgeschlossen"


Die Häufung von Vorfällen allein im Landkreis Gifhorn lege den Schluss nahe, dass bestehende Leitungen veraltet sind und dringend der Erneuerung bedürfen. Daher fordert Landrat Dr. Andreas Ebel vom Landesamt als der zuständigen Überwachungsbehörde die zeitnahe und gründliche Überprüfung aller Förderanlagen: „Die Vorfälle zeigen, dass eine reale Gefahr für Grund- und Oberflächenwasser nicht ausgeschlossen werden kann. Hier muss vorbeugend die Leistungsfähigkeit der Leitungen geprüft werden.“


Der Landkreis selbst hat eine Rufbereitschaft von ausgebildeten Fachkräften eingerichtet, um bei einer Havarie in der konkreten akuten Gefahrenlage schnellstmöglich erste Maßnahmen einleiten zu können. Grundsätzlich liegt jedoch die Zuständigkeit für die Überwachung der erdölfördernden Betriebe beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Lesen Sie auch:


https://regionalgifhorn.de/erneute-leckagen-bei-hankensbuettel-imke-byl-fassungslos/


mehr News aus Gifhorn