Gifhorn. Da zurzeit die Preise für Heizöl und Gas immer weiter steigen, sollen Wohngeldbeziehende und Menschen in Ausbildung oder Studium, die staatliche Unterstützung erhalten, erneut finanziell entlastet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen soll ihnen Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter Heizkostenzuschuss gezahlt werden. Zudem rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn Menschen mit geringem Einkommen, ihren Anspruch auf Wohngeld zu prüfen.
Bereits im Sommer wurden Wohngeldbeziehende sowie Studierende, Auszubildende und Schüler*innen, die BAföG oder andere staatliche Leistungen erhalten, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Heizkostenzuschuss finanziell unterstützt. Aufgrund der explodierenden Energiekosten ist für Ende 2022/Anfang 2023 ein zweiter Zuschuss geplant. Alleinlebende Wohngeldbezieher*innen sollen 415 Euro erhalten, ein Zweipersonenhaushalt 540 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich der Zuschuss um 100 Euro. Studierende und Personen in Ausbildung sollen mit 345 Euro entlastet werden. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
Ansprüche prüfen lassen
Den zweiten Heizostenzuschuss gezahlt bekommt, wer zwischen September und Dezember 2022 Wohngeld bezogen hat. „Menschen mit geringem Einkommen wissen oft nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Betroffene sollten zeitnah prüfen lassen, ob ihnen diese finanzielle Unterstützung zusteht. Dann können sie zusätzlich vom Heizkostenzuschuss profitieren“, rät Christine Scholz aus dem Beratungszentrum in Gifhorn.
Es gilt: Alleinerziehende sind berechtigt Wohngeld zu beantragen, wenn im Monat weniger als 1.500 Euro brutto zur Verfügung stehen. Familien haben einen Anspruch, wenn das monatliche Bruttoeinkommen unter 3.300 Euro liegt.
Bei Fragen zum Thema helfen die Berater*innen des SoVD in Gifhorn gerne weiter. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.
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